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WM 2014: Private Viewing in der Mietwohnung

Pressemeldung von: ComMenDo Agentur für Unternehmenskommunikation GmbH - 24.04.2014 11:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

An welche Spielregeln sich Mieter halten müssen München (24.04.2014) - Am 12. Juni startet die WM 2014 in Brasilien. Die späten Spielzeiten stellen Fans beim privaten Fußballschauen mit Freunden vor Herausforderungen. Schließlich gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ( VdW Bayern (http://www.vdwbayern.de) ). Bereits das Eröffnungsspiel der Fußball-Weltmeisterschaft beginnt zu später Stunde um 22.00 Uhr. Bei einigen Spielen in der Gruppenphase ist der Anstoß gar erst um Mitternacht. Der Gesetzgeber hat für öffentliche "Public Viewing-Veranstaltungen" reagiert und eine Sonderverordnung zum Lärmschutz gebilligt. Doch wie verhält es sich beim gemeinsamen nächtlichen Fußballgucken zu Hause? "In Mietwohnungen gilt die durch Mietvertrag, Hausordnung oder Landes-Immissionsschutzgesetz festgelegte Nachtruhe", sagt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Diese sei meist von 22.00 bis 6.00 Uhr vorgeschrieben. Grundsätzlich müssten Fernseher und Radio dann auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Da jedoch von einer allgemeinen Fußball-Euphorie auszugehen sei, rät der Verbandsdirektor das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und diese bei privaten Fußballpartys einzubeziehen. Dann müsse nicht jeder Torjubel zur Flüsterpost werden. Die Benutzung von Trommeln und anderer lauter Instrumente ist in den Außenanlagen von Wohnhäusern auch schon vor 22.00 Uhr nicht erlaubt. Beim Fußballschauen im Garten oder auf der Terrasse ist die gleiche Rücksichtnahme wie bei anderen Sommerfesten angebracht. Ab 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe. Selbstverständlich sei die Dekoration und Beflaggung der Wohnung jedem Mieter freigestellt. Ob die Nationalfahne auch vom Balkon flattern darf, richtet sich nach der Hausordnung oder dem Mietvertrag. Bevor Mieter einen Fahnenmast mit Halterung auf dem Balkon montieren, sollten sie unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Dies gilt als bauliche Veränderung und ist genehmigungspflichtig. *** Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse . *** Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.981 *** Der Abdruck ist frei.

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VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
E-Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
Telefon: (089) 29 00 20-305
Homepage: http://www.vdwbayern.de


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Im VdW Bayern sind 458 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 333 Wohnungsgenossenschaften und 888 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 520.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

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ComMenDo Agentur für Unternehmenskommunikation GmbH
Timm Leibfried
Hofer Straße 1
81737 München
E-Mail: timm.leibfried@commendo.de
Telefon: (089) 67 91 72-0
Homepage: http://www.commendo.de

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