Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Neue Vorschriften für Silos und Güllelager

Pressemeldung von: Polysafe Handels-Gesellschaft M.B.H. - 05.10.2017 12:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verordnung AwSV für wassergefährdende Stoffe ist seit August in Kraft

Neue Vorschriften für Silos und Güllelager
Zweikomponenten Epoxidharzbeschichtung für Beton-und Metallflächen, säurefest und UV-beständig
Augsburg, September 2017 - Die seit März beschlossene neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ist seit August rechtskräftig. Das Bautenschutz-Unternehmen Polysafe bringt sich als Lösungsanbieter in diese Problematik ein, da Lackhersteller keinen Einfluss auf die Handwerkerschaft haben.

Aufsichtsbehörden schreiben Bauherren Produkte vor

Produkte, die bereits über ein CE-Zeichen verfügen und rechtmäßig in anderen EU-Staaten vermarktet werden, sollen in Zukunft über Bauregellisten zusätzliche Genehmigungen brauchen. Es kann aber nicht sein, dass Aufsichtsbehörden den Bauherren vorschreiben, welche Produkte bei welchem Hersteller gekauft werden müssen. Zum Beispiel ist ein im Asphalt zugelassener Bitumen ein immatrikulierter Rohstoff und kann entsprechend im Silo verwendet werden: Rezeptur ist säurefest und BAM (Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung) zertifiziert. Somit können auch Epoxidharze oder Polyurethane von Polysafe www.polysafe.eu verwendet werden, da diese nach REACH und CE Lieferantenerklärung zertifiziert sind.

Gedoppelte CE-Zulassungen machen weder für den Fachbetrieb noch für den Handwerker Sinn

Das Bautenschutz-Unternehmen Polysafe fordert daher Zulassungsbehörden auf, künftig die Produktpalette "SILO in SILO" zur technischen Anwendung zu unterstützen. Das würde bedeuten: das Polysafe die Materialien nach der Prüfung durch KIWA vorlegen und die Verarbeitungshinweise baurechtlich bei den Zulassungsbehörden unter dem Namen "SILO in SILO" rechtlich genehmigen lassen muss. Ein großes Augenmerk legt Polysafe hierbei auf die Betonverarbeitung bei Neu- und Altbauten mit Reinigung durch Höchstdruck- Wasserstrahlen oder Sandstrahlen - Haftzugfestigkeit DIN 11622 - (Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit - Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen Gärfuttersilos und Güllebehälter). Das vollständige Verschließen der Fehlstellen, Poren und Kapillaren im Untergrund kurz Porenschluss genannt, sollte nach handelsüblichen Feinputzmaßnahmen jedoch zwingend mit Epoxidharz (Haftsiegel) grundiert werden, damit eine Dampfsperre erzeugt wird.

Polyreith EP - Vergussmasse aus zweikomponentiger Kunstharzmischung

Danach folgt die zulassungspflichtige Lackierung mit "Polyreith EP" (JGS geprüft). An dieser Stelle jedoch ist es dem Anwender freizustellen, welche Haftdauer er gegenüber diversen Chemikalien haben möchte. Epoxidharz mit der Haftdauer von sieben Jahren, Polyurethan mit einer Haftdauer von vier Jahren oder Bitumen mit einer Haftdauer von zwei Jahren. Die Häufigkeit dieser wiederholenden Maßnahme richtet sich nach dem Grad der Beschädigungen im laufenden Betrieb oder nach den strengen Hygienemaßnahmen, die der Betreiber wünscht. Aufgrund seiner selbstnivellierenden (selbstglättenden) Eigenschaft sowie seiner hochchemischen Beständigkeit empfiehlt sich Ökopox (Zweikomponenten Epoxidharzbeschichtung
für Beton-und Metallflächen, säurefest und UV-beständig. Besonders für Fahrsiloanlagen geeignet) für viele Spezialanwendungen in horizontalen Bereichen.

Zusammenfassung zu "SILO in SILO" Zulassung

Haftzugfestigkeit nach DIN 11622
Dampfsperre mit EP Haftsiegel WAS 2K
Porenschluss durch handelsübliche Materialien
Säurefeste, dichte Lackierung wahlweise Polyreith
Oder Bitumen, SiloEmaillith, Epoxidharze, Polyurethan usw.

Firmenkontakt:
Polysafe Handels-Gesellschaft M.B.H.
Beatrix Leutgeb
Riedfeldstraße 5
4770 Andorf
E-Mail: office@polysafe.at
Telefon: +43 (0) 77 66 / 41 3 71
Homepage: http://www.polysafe.eu


Firmenbeschreibung:
Die Polysafe GmbH www.polysafe.eu ist ein Bautenschutz-Unternehmen mit Stammsitz in Augsburg. Die Firma wurde 1975 von Joachim Reith gegründet und begann 1979 säurebeständige Beschichtungs-Systeme für Hoch- und Tiefsilos sowie Stallanlagen herzustellen. 1984 fing das Unternehmen mit eigenen Bautrupps an, Silos zu renovieren. Seit 1990 ist der Betrieb mit zwei Handwerks-Niederlassungen und europaweit tätigen Fachberatern für Silolacke, Renovierungen und Asphalt-Herstellung für Fahrsilo-Behälter ein Spezialist auf dem Gebiet.

Pressekontakt:
Polysafe Handels-Gesellschaft M.B.H.
Beatrix Leutgeb
Riedfeldstraße 5
4770 Andorf
E-Mail: office@polysafe.at
Telefon: +43 (0) 77 66 / 41 3 71
Homepage: http://www.polysafe.eu

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.