Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten

Pressemeldung von: CLLB Rechtsanwälte - 03.11.2014 11:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten
(NL/8451656922) Berlin, 29. Oktober 2014 - Der BGH hat am 28.10.2014 nunmehr bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr zusteht und dass nur solche Rückforderungsansprüche verjährt sind, die vor dem Jahr 2004 oder aber im Jahr 2004 vor mehr als zehn Jahren entstanden sind. Aufgrund der aktuellen Entscheidungen des BGH vom 28.10.2014 ist nunmehr Eile geboten, denn es besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren. Betroffene Anleger, die gegenüber einer Bank Bearbeitungsgebühren entrichtet haben, sollten daher schnellst möglich einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, damit dieser prüft, ob dem jeweiligen Anleger ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank zusteht und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
CLLB Rechtsanwälte
Hendrik Bombosch
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Telefon: 030/28878960
Homepage:


Firmenbeschreibung:
Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Pressekontakt:
CLLB Rechtsanwälte
Hendrik Bombosch
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Telefon: 030/28878960
Homepage: www.cllb.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.