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Bei Autofahrten mit Haustieren besteht Sicherungspflicht

Pressemeldung von: Bund Deutscher Tierfreunde e.V. - 15.07.2016 12:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Hunde können bei Unfall zu Geschossen werden - Verschiedene Schutzmöglichkeiten stehen zur Auswahl - Gurtpflicht in Spanien und Italien

Bei Autofahrten mit Haustieren besteht Sicherungspflicht
Hochsaison für Urlaubsreisen mit dem Auto und viele Familien nehmen ihre Haustiere mit auf die Reise. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, dass sie ihr Haustier im Auto sichern müssen, so der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Es drohen sogar Bußgelder und im schlimmsten Fall bei einem Unfall Ärger mit oder der Verlust der Versicherung.
Eine Gurtpflicht für Hunde (wie etwa in Italien oder Spanien) besteht zurzeit noch nicht überall. Hundehalter sind aber durch die Straßenverkehrsordnung beispielsweise in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten verpflichtet, ihre Tiere im Auto zu sichern. Für den Gesetzgeber sind nämlich Hunde und andere Tiere "Ladung". Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann sogar mit Punkten in Flensburg bestraft werden.
Selbst ein kleiner Hund von zehn Kilogramm, der ungesichert im Innenraum sitzt, kann bei einem Auffahrunfall zum riskanten Geschoss werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Crash-Test zeigen eindeutig, dass sie eine Wucht entwickeln können, die die Windschutzscheibe zertrümmert. Mensch und Tier werden dabei schwer verletzt. Sitzt ein größerer und schwerer Hund ungesichert auf der Rückbank, kann dieser bei einer Vollbremsung den Sitz so stark nach vorne drücken, dass der Mensch auf diesem Sitz eingequetscht wird, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Handelt es sich beispielsweise um einen Labrador mit mehr als 30 kg, trifft das Tier mit dem Gewicht eines Elefanten auf den Menschen. Selbst wenn man nur leicht bremsen muss, kann sich ein Hund ohne Gurt oder Sicherung verletzen.
Es liegt also im Interesse von Mensch und Tier den Vierbeiner sicher unterzubringen. Er sollte auf keinen Fall auf dem Schoß des Fahrers oder vor dem Beifahrersitz ungesichert transportiert werden. Auch eine ungesicherte Reise auf dem Rücksitz ist zu gefährlich. Für Katzen - die nicht gerne reisen - gilt, dass sie am besten in einem Transportkäfig untergebracht werden. Der sollte aber nicht frei stehen, sondern so transportiert werden, dass er auch bei Bremsmanövern an seinem Platz bleibt, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Für den sicheren Transport von Hunden gibt es grundsätzlich drei Schutzmöglichkeiten: die Hundebox, den Sicherheitsgurt und das Hundegitter. Welches die beste Lösung ist, hängt von Automodell, Geldbeutel und persönlichen Vorlieben ab. Für kleine Hunde sind zudem Autositze im Handel. Diese dienen aber nur dazu, den Hund im Auto gut unterzubringen und haben keine Sicherungsfunktion, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.

Firmenkontakt:
Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Martina Klein
Am Drehmanns Hof 2
47475 Kamp-Lintfort
E-Mail: presse@bund-deutscher-tierfreunde.de
Telefon: 02842/92 83 20
Homepage: http://www.bund-deutscher-tierfreunde.de


Firmenbeschreibung:
Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz im nordrheinwestfälischen Kamp-Lintfort ist ein überregionaler Tierschutzverein.Der 1999 gegründete BDT e.V. unterhält zwei eigene Tierheime in Kamp-Lintfort sowie in Weeze und unterstützt rund 40 Tierheime und Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet. Der BDT e.V. ist ein Verein für Tier-, Natur- und Artenschutz. Das Tierheim in Kamp-Lintfort feierte 2014 bereits sein zehnjähriges Bestehen.

Pressekontakt:
Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Harald Debus
Am Drehmanns Hof 2
47475 Kamp-Lintfort
E-Mail: presse@bund-deutscher-tierfreunde.de
Telefon: 02842/92 83 20
Homepage: http://www.bund-deutscher-tierfreunde.de

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