Wer muss die Eltern pflegen?
Pressemeldung von: Netzwerk PR - 05.11.2012 13:14 Uhr
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Die Pflegekosten der Eltern tragen unter bestimmten Bedingungen deren Kinder. Deshalb sollte die Pflege der Eltern genau geplant werden. Foto: djd/www.deutsche-privat-Pflege.de/Werner Heiber Fotografie
(mpt-11/123) Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, müssen oft unangenehme Entscheidungen getroffen werden. Die persönliche Pflege belastet nicht nur finanziell sondern auch zeitlich und emotional stark. Viele Kinder fühlen sich von den anstehenden Herausforderungen überfordert.
Hohe Kosten
Ein wichtiger Faktor ist die Finanzierung der Pflege. Ambulante Pflegedienste oder Altenheime kosten viel Geld. Aber auch wenn die Anghörigen selber pflegen, kommen hohe Ausgaben auf sie zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt in den meisten Fällen nicht alle anfallenden Kosten. Kann der Pflegebedürftige die Restkosten nicht bezahlen, haften die Kinder. Eine private Pflegeversicherung kann die finanzielle Belastung eines Pflegefalls abmildern.
Wer muss zahlen?
Viele Kinder wären auch bereit die Versicherungsbeiträge ihrer Eltern zu übernehmen, falls diesen das Geld für die Raten fehlen würde. Das ergab eine aktuelle Studie, die im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe vom Meinungsforschungsinstitut TNS-Emnid durchgeführt wurde. Allerdings wussten nur wenige der Befragten, dass Kinder in bestimmten Grenzen gesetzlich verpflichtet sind, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen.
Rechtzeitig vorsorgen
Die Pflegekosten werden zunächst durch die Rente des Pflegebedürftigen bezahlt. Doch oft deckt die Rente die Kosten bei Weitem nicht ab. Dann tilgt der Staat die Rechnungen aus sonstigem Vermögen des Patienten, etwa aus Sparbeträgen. Ist aber kein Vermögen vorhanden, bleiben die Kosten an den Kinder hängen. Die
Münchener Verein Krankenversicherung informiert darüber, wie Eltern und Kinder rechtzeitig privat vorsorgen können und wie man sich ab dem 1. Januar 2013 die neue Fördermöglichkeit des "Pflege-Riester" sichern kann.
Mehr Informationen auch auf den Seiten der
RatGeberZentrale.
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