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Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert

Pressemeldung von: Klaarkiming Kommunikation - 21.05.2026 08:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten erklären, worauf Paare rechtlich achten sollten

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert
ARAG Experten erklären, worauf Paare rechtlich achten sollten
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen Überblick über die wichtigsten Punkte, inklusive der Neuerungen beim Namensrecht.

Mehr Freiheit beim Familiennamen
Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht (https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/neues-namensrecht-mehr-freiheit-fuer-familien/). Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes zusammensetzen, ist für beide Ehepartner erlaubt. Vorher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten und durfte den des Partners nicht anhängen. In drei von vier Fällen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1415146/umfrage/umfrage-zur-nachnamenwahl-in-deutschland-nach-alter-und-geschlecht/) war es die Frau, die ihren Geburtsnamen aufgab und den Nachnamen des Mannes übernahm. Nun dürfen, je nach Gusto, die einzelnen Namen mit Bindestrich verbunden werden, müssen es aber nicht mehr. Alternativ bleibt es nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin möglich, dass der eigene Name behalten wird oder ein Partner den gemeinsamen Familiennamen führt und der andere zusätzlich einen Begleitnamen.

Neue Optionen auch für Kinder
Wählt das Ehepaar einen gemeinsamen Doppelnamen, wird er zum Familiennamen, den auch die Kinder tragen können. Und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen wählt. Eine weitere große Neuerung, auf die die ARAG Experten hinweisen: Kinder haben sogar die Wahl, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Zudem können Kinder einen Namen leichter ablegen, wenn sich die Eltern trennen und ihr Name nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt. Ein volljähriges Kind kann seinen Namen ohne Anlass einmalig ändern: Also entweder aus dem Doppelnamen nur einen machen oder vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder aber einen Doppelnamen bestehend aus den Namen beider Elternteile annehmen. Was nach wie vor nicht möglich ist: bei mehreren Kindern verschiedene Namenskonstellationen zu haben. Alle folgenden Kinder müssen denselben Nachnamen wie das erste Kind tragen.

Namenskonstellationen, die weiterhin nicht möglich sind
Weiterhin nicht erlaubt ist es, zwei Namen zu einem neuen zu verschmelzen: So kann beispielsweise aus den Einzelnamen Müller und Lüdenscheidt nicht "Müllerlüdenscheidt" werden. Auch Bandwurm-Namen über Generationen oder mehrere Eheschließungen hinweg sind nicht möglich. So kann Herr Müller-Lüdenscheidt nach der Scheidung zwar Frau Meier-Schulze heiraten, dann aber nicht Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt heißen. Das Namensrecht beschränkt die Zusammensetzung auf zwei Namen. Jeder Partner sucht sich also einen Teil seines Doppelnamens aus und bildet daraus einen neuen. Ebenso ausgeschlossen ist eine neue Kombination von Namen: Lüdenmüller oder Müllerscheidt wird also keine Option.

Rechtliche Folgen der Ehe
Mit der Eheschließung entstehen nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Bindungen. Ein zentraler Punkt ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Ohne Ehevertrag leben Paare automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Vermögen, das während der Ehe erworben wird, wird im Fall einer Trennung grundsätzlich ausgeglichen.

Darüber hinaus sind Ehepartner einander zu Unterhalt verpflichtet und haben umfassende Auskunftsrechte über finanzielle Verhältnisse. Zudem greifen gesetzliche Regelungen im Erbrecht: Ehepartner sind hier besonders abgesichert. Die ARAG Experten raten: Wer individuelle Regelungen möchte, kann diese in einem Ehevertrag festlegen. Das kann vor allem bei Selbstständigkeit, Immobilienbesitz oder großen Vermögensunterschieden sinnvoll sein.

Gemeinsam besser abgesichert
Die Hochzeit ist ein guter Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und gleichzeitig Versorgungslücken zu schließen. In vielen Bereichen ergeben sich durch die Ehe Vorteile oder Anpassungsbedarf. So können Ehepaare etwa in der Haftpflichtversicherung häufig einen gemeinsamen Vertrag nutzen. Auch bei der Krankenversicherung, egal, ob gesetzlich oder privat, sollten Tarife und Familienoptionen geprüft werden. Zudem raten die ARAG Experten zu einem Blick auf bestehende Policen: Begünstigte in Lebensversicherungen oder Altersvorsorgeverträgen sollten gegebenenfalls aktualisiert werden.

Verträge rund um die Hochzeit
Ob Location, Catering oder Fotograf - rund um die Hochzeit werden zahlreiche Verträge geschlossen. Dabei sollten Paare trotz großer Vorfreude die Bedingungen sorgfältig prüfen. Worauf es laut ARAG Experten ankommt, sind unter anderem die Stornobedingungen: Welche Kosten fallen bei kurzfristigen Änderungen oder Absagen der Hochzeit an? Auch die Zahlungsmodalitäten sind einen genauen Blick wert, denn hier sind unter Umständen Anzahlungen geregelt, die mit Fristen verbunden sind. Wer diese verschläft, muss mit Aufschlägen rechnen. Gerade bei hohen Kosten empfehlen die ARAG Experten, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Formalitäten nach der Hochzeit
Wer heiratet, sollte einige Formalitäten im Blick behalten, um den neuen Lebensabschnitt auch rechtlich sauber zu regeln. Und dieser Teil sollte zeitnah nach der Feier erledigt werden. An erster Stelle steht laut ARAG Experten die Aktualisierung der Ausweisdokumente. Wer seinen Namen geändert hat, ist gemäß Personalausweisgesetz (PAuswG) verpflichtet, beim zuständigen Bürgeramt unverzüglich einen neuen Personalausweis zu beantragen. Durch eine Namensänderung wird der Personalausweis ungültig. Wer einen Reisepass besitzt, muss auch den neu beantragen. Tipp der ARAG Experten: Wer in die Flitterwochen ins Ausland verreisen will, kann den Antrag schon vor der Hochzeit stellen. Auch der Führerschein sollte angepasst werden. Parallel dazu ist es sinnvoll, die Meldebehörde über die Eheschließung zu informieren. Häufig geschieht das zwar automatisch, dennoch lohnt sich ein kurzer Check, ansonsten muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Ebenso wichtig ist natürlich die Steuer. Ehepaare können ihre Steuerklassen ändern und so finanzielle Vorteile nutzen. Ein Antrag beim Finanzamt genügt laut ARAG Experten. Darüber hinaus sollten Bankkonten und bestehende Verträge überprüft und, falls nötig, aktualisiert werden. Informiert werden müssen auch Arbeitgeber sowie die Rentenversicherung. Wer Abonnements und Mitgliedschaften hat, sollte auch diese ändern.

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