Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Scheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich

Pressemeldung von: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein - 04.08.2015 10:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Köln/Berlin (DAV). Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs (http://familienanwaelte-dav.de) bei einer Scheidung ist die Ausnahme, aber möglich. Ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in unterschiedlicher Höhe erworbenen Rentenanwartschaften, unbillig, kann er auf Antrag ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht Köln entschied, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden könne, wenn ein Ehepartner in einem kurzen Zeitraum viel Geld vom gemeinsamen Konto oder dem des Partners abgehoben und für sich verwendet habe. Weitere Voraussetzung sei auch, dass die Ehe nur einen kurzen Zeitraum dauerte, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe und Unbilligkeit Das Ehepaar wurde geschieden. Dabei sollte auch der Versorgungsausgleich geregelt werden. Die Frau musste ausgleichen, da sie höhere Rentenanwartschaften erworben hatte und auch insgesamt finanziell besser dastand. Sie beantragte, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies begründete sie damit, dass ihr Mann in knapp einem Jahr rund 17.000 Euro von ihrem Konto abgehoben und für sich verwendet habe. Sie habe das Konto selbst wieder auffüllen müssen. Gericht: Ausschluss des Versorgungsausgleichs Das Gericht schloss den Versorgungsausgleich in Höhe von 15.000 Euro aus. Der Ehemann habe nicht dargelegt, was er mit den 17.000 Euro gemacht habe. Dieses Verhalten in Verbindung mit der recht kurzen Ehedauer von etwas mehr als drei Jahren rechtfertige es, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Besonders hob das Gericht hervor, dass der Mann das Geld in einem kurzen Zeitraum von einem Jahr verbraucht habe.

Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
E-Mail: presse@familienanwaelte-dav.de
Telefon: 030 726152-129
Homepage: http://www.familienanwaelte-dav.de


Firmenbeschreibung:
Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
E-Mail: presse@familienanwaelte-dav.de
Telefon: 030 726152-129
Homepage: http://www.familienanwaelte-dav.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.