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Heimunterricht aus religiösen Gründen: Eltern scheitern vor Gericht

Pressemeldung von: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein - 03.03.2026 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



(DAV). In Deutschland besteht Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder zuhause mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung eines Vereins selbst unterrichten, erfüllen diese Schulpflicht nicht.

Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus "religiösen Gründen" zuhause, nach ihren Angaben griffen sie dabei auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnete. Die Schulaufsichtsbehörde forderte die Eltern auf, ihre Kinder an einer an Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Der Verein sei weder eine öffentliche Schule noch eine anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschule. Gegen diese Aufforderung klagten die Eltern. Sie sahen ihr verfassungsrechtlich geschütztes Elternrecht verletzt.

Verein ersetzt keine anerkannte Schule
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Eltern seien nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, stellten die Richter klar. Der Verein könne eine Schule nicht ersetzen - schon deshalb nicht, weil er selbst keinen Unterricht anbiete, sondern Eltern lediglich fachlich und pädagogisch beim häuslichen Unterricht (https://familienanwaelte-dav.de) unterstütze. Da die Schulbesuchspflicht gesetzlich festgeschrieben sei, komme es zudem nicht darauf an, ob die Unterrichtung und Erziehung der Kinder auf andere Weise sichergestellt werden könnten.

Verwaltungsgericht Münster am 17. Dezember 2025 (AZ: 4 K 594/23 u.a. / nicht rechtskräftig)

Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
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Telefon: 030 726152-129
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Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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