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ERGO Verbrauchertipps "Mit der Ehe wird vieles anders..."

Pressemeldung von: - 18.04.2012 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Familie & Kinder

Geld sparen als Paar

Auch wenn Frischverheiratete nach der Hochzeit erst mal die Flitterwochen genießen möchten, lohnt es sich, danach über weniger romantische Themen wie Geld nachzudenken. "Denn mit der Heirat ändern sich die Voraussetzungen für bestimmte Versicherungen", erklären die Experten von ERGO. Wenn vorher etwa beide Ehepartner eine Haftpflichtversicherung hatten, kann mit dem gemeinsamen Haushalt der Partner seine Versicherung kündigen, der diese zuletzt abgeschlossen hat. Er wird dann in die verbleibende Haftpflichtversicherung aufgenommen. Gegenüber zwei Single-Versicherungen lässt sich so einiges sparen. Der Tipp der ERGO Experten: "Fragen Sie, ob es einen entsprechenden Tarif für Ihre neue Lebenssituation gibt." Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Hier sollte zunächst überprüft werden, in welcher Höhe der gemeinsame Hausstand abgesichert werden soll. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Wohnungseinrichtung entsprechen. Wenn zwei Verträge bei derselben Gesellschaft existieren, können diese in der Regel ohne Probleme zusammengefasst werden. Gibt es Verträge bei verschiedenen Versicherungen, ist es sinnvoll, einen der Verträge aufzuheben und die Versicherungssumme des anderen Vertrages entsprechend anzupassen. Dann müssen die Frischverheirateten sich künftig nur noch um einen Vertrag kümmern.

Quelle: ERGO


Riestern & Co. - Staatliche Zulage als Ehegeschenk

Heirat, Kinder, Eigenheim - die Trauung ist oft nur der Startschuss für tiefgreifende Veränderungen im Leben zweier Menschen. Warum sich das Eheversprechen für viele Frischvermählte auch direkt auf die Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge auswirken kann, verraten die Experten der ERGO Lebensversicherung: "Viele Selbstständige oder Hausfrauen sind nicht rentenversicherungspflichtig und können in der Regel keinen Riester-Vertrag abschließen. Mit einer Heirat kann sich das ändern." Ist einer der Ehepartner etwa als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-fähig, darf auch der andere riestern. Dabei spielt es keine Rolle, ob er selbst rentenversicherungspflichtig ist. Wichtige Voraussetzung: Wer so "mittelbar" zum Riester-Sparer werden will, muss selbst einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen - wie der Ehepartner. Ein typisches Beispiel: Eine angestellte Sparerin hat eine Riester-Rentenversicherung und heiratet einen nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen. Dieser schließt nun ebenfalls eine Riester-Rentenversicherung ab und zahlt mindestens 60 Euro monatlich in den Vertrag ein. So bekommt auch der Selbstständige die Riester-Förderung. Was aber, wenn das junge Eheglück nicht von Dauer ist? Die ERGO Experten erklären: "Bei einer Scheidung ist der selbstständige Ehepartner nicht mehr Riester-fähig. Er kann seinen Vertrag nach der Trennung entweder ruhen lassen oder ihn mit nicht geförderten Beiträgen weiterführen. Zulagen erhält er jedoch nicht mehr." Sollte er irgendwann selbst - oder durch erneute Heirat - wieder Riester-fähig werden, könnte er den ruhenden Vertrag aufleben lassen.

Quelle: ERGO Lebensversicherung


Rund um die Lebensversicherung

Die Ehe steht für Gemeinsamkeit, Glück und ein lebenslanges Versprechen. Gerade deswegen sollte bei der Eheschließung auch daran gedacht werden, die finanziellen Verhältnisse zwischen den Partnern zu klären. So sind Singles in der Regel nur für sich selbst verantwortlich und besitzen seltener einen Risikoschutz für den Todesfall. "Nach der Hochzeit sollten junge Paare daher über einen Todesfallschutz zur Absicherung des Partners nachdenken", raten die Vorsorgeexperten von ERGO. Haben junge Menschen bereits eine Lebensversicherung, sind häufig Eltern oder Geschwister die Begünstigten. Die ERGO Experten empfehlen, stattdessen den frisch angetrauten Partner einzusetzen. Und für Geschiedene ist es wichtig, den neuen Partner eintragen zu lassen. Die Versicherungssumme sollten junge Paare unter Umständen an die neuen Lebensverhältnisse anpassen. Das ist besonders wichtig, wenn ein Partner finanziell "belastet" in die Gütergemeinschaft geht oder das Paar zum Start ins gemeinsame Leben beispielsweise eine Immobilie erwirbt. Bei besonderen Anlässen wie Hochzeit, Hauskauf oder Geburt eines Kindes bieten die meisten Versicherer daher eine so genannte Nachversicherungsgarantie an. In der Regel ist das bei Verträgen mit automatischer Anpassung von Beiträgen und Leistungen der Fall, wie die ERGO Experten erklären: "So lässt sich die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen und an neue Gegebenheiten anpassen."

Quelle: ERGO Lebensversicherung


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

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