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Das Kind trinkt mit

Pressemeldung von: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - 28.12.2017 12:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Alkohol in der Schwangerschaft ist immer schädlich

Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann bleibende Schäden beim Embryo verursachen. Schon geringe Mengen können zu Entwicklungsstörungen führen, da das Nervengift vom Blut der Mutter direkt in das des Kindes übergeht. Die AOK Hessen erläutert die größten Risiken für das ungeborene Kind, wenn die schwangere Mutter Alkohol konsumiert.

Besonders in den ersten Wochen der Schwangerschaft ist der Embryo gefährdet. Missbildungen, Verhaltensstörungen und eine Verminderung der geistigen Fähigkeiten sind mögliche Folgen des Alkoholkonsums der Mutter. Da nicht jeder Frau immer direkt bewusst wird, dass sie schwanger ist, sollte sie daher schon beim Verdacht auf Alkohol verzichten.

Im zweiten und letzten Drittel der Schwangerschaft besteht ein hohes Risiko einer Fehlgeburt durch Alkohol. Außerdem kann vor allem das Wachstum des Kindes beeinträchtigt werden. Das wirkt sich auch auf die Größe des Gehirns aus. Es besteht weiterhin das Risiko von Verhaltensauffälligkeiten und verminderter geistiger Fähigkeiten beim Kind.

Trägt das Kind gravierende Schädigungen davon, spricht man von einem fetalen Alkoholsyndrom. Dieses kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und kann unter anderem später auch zu aggressivem oder gestörtem Sozialverhalten führen.

Die genauen Auswirkungen von Alkohol sind nie vorhersehbar. Schon geringe Mengen können schädlich für das ungeborene Baby sein. Deshalb gilt: Kompletter Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft. Nur so besteht keine Gefahr für die Gesundheit des Kindes und lebenslange Folgen werden vermieden.

Was ist mit Medikamenten, Antibiotika & Co.?
Leider sind in der Schwangerschaft nicht alle Medikamente erlaubt. Manche können über den Blutkreislauf der Mutter direkt zum Kind gelangen. Grundsätzlich sollte die Medikamenteneinnahme immer mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Worauf besonders zu achten ist, erklärt die AOK Hessen auf ihrer Seite " AOK-erleben (https://aok-erleben.de/medikamente-sind-sie-in-der-schwangerschaft-erlaubt/?cid=aokdehe_nse_2017_08_1811)".

Firmenkontakt:
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Riyad Salhi
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
E-Mail: Riyad.Salhi@he.aok.de
Telefon: 06172 / 272 - 143
Telefax: 0 61 72 / 2 72 - 1 39
Homepage: https://hessen.aok.de/


Firmenbeschreibung:
Krankenkasse

Pressekontakt:
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Riyad Salhi
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
E-Mail: Riyad.Salhi@he.aok.de
Telefon: 06172 / 272 - 143
Homepage: https://hessen.aok.de/

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