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"Mit dem Fahrrad in die Grundschule" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Pressemeldung von: HARTZKOM GmbH - 24.05.2018 10:14 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Carl M. aus Dresden:
Ab wann kann mein Kind alleine mit dem Fahrrad in die Schule fahren? Gibt es dazu Vorgaben oder Richtlinien?

Manja König, Unfall-Expertin von ERGO:
Verbindliche Vorgaben dazu gibt es nicht. Eltern sollten die Fähigkeiten ihrer Kinder auf dem Rad realistisch einschätzen. Vor allem wenn sie wenig Übung haben, sind Kinder oft noch sehr darauf konzentriert, das Fahrrad unter Kontrolle zu halten. Geschwindigkeit und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einzuschätzen, ist für sie schwer, weil ihnen die Erfahrung fehlt. Daher sind sie in den ersten Grundschuljahren nur begrenzt in der Lage, alleine mit dem Rad den Straßenverkehr zu meistern. Außerdem müssen die Verkehrsregeln sitzen. Helfen kann hier der regelmäßige Besuch auf einem Verkehrsübungsplatz. Viele Grundschulen bieten außerdem in der dritten oder vierten Klasse eine Radfahrausbildung an. Sie endet mit einer praktischen Prüfung, nach der die Kinder den Fahrradführerschein erhalten. Dennoch sollten Eltern parallel dazu mit ihrem Nachwuchs das Radfahren im Straßenverkehr üben, vor allem den individuellen Schulweg: Welche Gefahrenquellen gibt es? Wo können sie eine Straße am sichersten überqueren? Wichtig zu wissen: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren. Dann dürfen sie zwei Jahre lang zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn wählen. Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg tabu. Unabhängig vom Alter ist ein verkehrstüchtiges Fahrrad mit funktionierenden Bremsen und ausreichender Beleuchtung Pflicht. Ein Helm senkt darüber hinaus das Risiko von Kopfverletzungen bei Unfällen, eine Warnweste oder ein Fahrradwimpel erhöhen die Sichtbarkeit. Übrigens: Kinder sind auf dem Schulweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - egal wie alt sie sind und welches Verkehrsmittel sie benutzen. Allerdings gilt der Schutz nur auf dem direkten Hin- und Rückweg. Führt ein Abstecher zur Eisdiele zu einem Unfall, greift nur eine private Unfallversicherung.
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Hansastraße 17
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E-Mail: ergo@hartzkom.de
Telefon: 089 998 461-16
Homepage: http://www.hartzkom.de

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