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EMV-Gesetz für Betriebsmittel

Pressemeldung von: Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations - 18.01.2017 14:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neue Handlungsvorschriften für Hersteller, Importeure und Händler.

EMV-Gesetz für Betriebsmittel
EMV-Gesetz jetzt in Deutschland gültig (Bildquelle: @FBDi)
Bad Birnbach, Januar 2017 - Nun ist es soweit: Deutschland hat die RiLi 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt (EMVG) - das EMVG ist seit 22.12.2016 in Kraft. Der FBDi weist darauf hin, dass damit neue Handlungsvorschriften für alle in Deutschland tätigen Hersteller, Importeure und Händler einhergehen: So zeichnet der Hersteller verantwortlich für das Konformitätsbewertungsverfahren, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Importeure und Händler müssen gegebenenfalls die Prüfung der EMV-Anforderungen ausführen, sofern die Hersteller dies nicht getan haben; zudem sind sie der BNetzA (Bundesnetzagentur) auskunftspflichtig.

Das EMVG regelt die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und (komplexeren) ortsfesten Anlagen sowie die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Ferner werden die Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung und Störungsbearbeitung durch die BNetzA geregelt und an das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) angeglichen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die BNetzA befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der (grundlegenden) Anforderungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung (geeignete) Maßnahmen zu veranlassen, um den Mangel zu beheben.

Gemäß § 17 Abs. 1 des derzeit noch gültigen EMVG erhebt die BNetzA Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen für die Marktüberwachung und Störungsbearbeitung gegenüber denjenigen, der Geräte in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt hat, wenn ein Verstoß gegen die grundlegenden Anforderungen festgestellt wurde.

Firmenkontakt:
FBDI e. V.
Wolfram Ziehfuss
Mayrweg 5
84364 Bad Birnbach
E-Mail: w.ziehfuss@fbdi.de
Telefon: +49 (0) 8563 / 9788 908
Homepage: http://www.fbdi.de


Firmenbeschreibung:
Ãœber den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Bad Birnbach ist seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand September 2016):
Acal BFi Germany, Arrow Central Europe, Avnet EMG EMEA (Avnet Abacus, Avnet Silica, EBV, MSC Technologies), Beck Elektronische Bauelemente, CODICO, Conrad Electronic SE, ECOMAL Europe, Endrich Bauelemente, EVE, Farnell, Future Electronics Deutschland, Haug Components Holding, Glyn, Hy-Line Holding, JIT electronic, Kruse Electronic Components, MB Electronic, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, Mouser Electronics, pk components, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, SHC, TTI Europe.
Fördermitglieder: elotronics, Amphenol FCI, TDK Europe.

Pressekontakt:
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
E-Mail: beate@lorenzoni.de
Telefon: +49 8122 55917-0
Homepage: http://www.lorenzoni.de

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