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Gute Bildung, soziale Gerechtigkeit und Numerus Clausus - Berliner Gymnasium punktet dreifach

Pressemeldung von: Teresa Staill - 26.04.2012 13:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

- Versand der Bescheide am 27.4. für die weiterführenden Schulen in Berlin
- Absage an Numerus Clausus erweist sich an öffentlichen Gymnasien in sozialen Brennpunkten als Sackgasse
- Berliner BIP Kreativitätsgymnasium erreicht soziale Durchmischung trotz eines hohen Numerus Clausus
- Rund 90 Prozent der BIP-Schüler schaffen den Sprung aufs Gymnasium

Berlin, 26. April 2012. Zum zweiten Mal seit der Schulstrukturreform versenden die Berliner Bezirksschulämter morgen die Bescheide zur Aufnahme an den weiterführenden Schulen. Das Fazit nach zwei Jahren Reform ist, dass das angestrebte Mehr an Chancengleichheit zu Lasten der Gymnasien in den sozialen Brennpunkten geht. Die begehrten Sekundarschulen picken sich die besten Schüler heraus während die weniger gefragten Gymnasien nicht mehr über die Klientel an Schülern verfügen, die es in 12 Jahren zum Abitur schafft. Trotzdem verhallt die Forderung dieser Gymnasien nach einem moderaten NC von 3,0 ungehört. Gilt der NC doch als Sinnbild für soziale Ungerechtigkeit an deutschen Schulen. Ein ganz anderes Bild zeichnet das Berliner Kreativitätsgymnasium im Bezirk Lichtenberg. "Trotz eines überdurchschnittlich hohen NCs kommt jeder fünfte unserer Schüler aus einkommensschwächeren Verhältnissen", sagt Dr. Steffi Poßner, Geschäftsführerin von Die Kappe e.V. - Verein für soziale Alternativen, dem Träger des Gymnasiums.

Als freie Schule nimmt das BIP Kreativitätsgymnasium regulär nur Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,0 und darunter auf. Trotzdem stammen 20 Prozent der Schüler dort aus Familien der unteren Gehaltsgruppe, darunter viele Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund. Gründe für die soziale Ausgeglichenheit aller BIP Einrichtungen, die Kinder vom Kindergarten über die Grundschule bis zum Abitur begleiten, sind das Konzept der Kreativitätspädagogik nach Mehlhorn sowie das einkommensabhängige Schulgeld.

90 Prozent der BIP Grundschüler erreichen einen NC von 2,0
Grundprinzip der Kreativitätspädagogik ist die pädagogische Stimulierung der drei Parameter Begabung, Intelligenz und Persönlichkeit (BIP). Die Leipziger Professoren Gerlinde Mehlhorn und Hans-Georg Mehlhorn sammelten viele Jahre lang Erkenntnisse aus der Hochbegabtenforschung und kamen zu der Überzeugung, dass jedes Kind begabt ist. Die soziale oder ethnische Herkunft spielen keine Rolle, wohl aber das richtige Umfeld. Klassenstärken von maximal 22 beziehungsweise 24 Schülern an den Berliner BIP Grundschulen und dem BIP Gymnasium ermöglichen die individuelle Förderung aller Schüler. Sitzenbleiben gibt es nicht, stattdessen werden die Kinder bei Problemen mit speziellen Förderplänen begleitet, um ihre Zensuren wieder zu verbessern. Die Quote der Kinder, die von einer BIP-Grundschule aufs Gymnasium wechseln, liegt bei rund 90 Prozent.

Einkommensabhängiges Schulgeld fördert soziale Durchmischung
Das Schulgeld für alle BIP Schulen wird anhand des elterlichen Einkommens ermittelt. Wer auch den niedrigsten Beitrag nicht alleine stemmen kann, hat Anspruch auf eine weitere Ermäßigung. Außerdem bemüht sich der Träger Die Kappe fortwährend um Spender, Paten und Sponsoren, die das Schulgeld für Kinder aus sozial benachteiligten Familien ganz oder teilweise übernehmen. "Wenn ein Kind eine BIP Schule besuchen möchte, dann tun auch wir alles dafür, dass das möglich wird. Wir stehen zu unserem Vereinscredo individuell-gemeinsam-innovativ-solidarisch", so Poßner weiter.

Sekundarschulen laufen Gymnasien in sozialen Brennpunkten den Rang ab
Erklärtes Ziel der Schulstrukturreform ist, dass alle Schüler in Berlin unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft Zugang zu guter Bildung erhalten. Seit dem Schuljahr 2010/11 gibt es in Berlin nur noch zwei weiterführende Schularten. Prinzipiell kann jeder nach 12 oder 13 Jahren das Abitur erreichen. Unabhängig von der Förderprognose können Eltern berlinweit drei Wunschschulen angeben. Die Schulen wiederum dürfen sich infolge der Reform 60 Prozent ihrer Schüler selbst aussuchen. Das Vergabeverfahren hat zur Folge, dass sich übernachgefragte Sekundarschulen für eine große Anzahl von Schülern mit Gymnasialempfehlung entscheiden. Hart trifft das vor allem die weniger begehrten Gymnasien, die überdurchschnittlich viele Kinder ohne entsprechende Förderprognose aufnehmen müssen. Sie betreuen bis zu 32 Kinder pro Klasse und haben nur 12 Jahre Zeit, um diese zum Abitur zu führen. Fakt ist, dass circa 1.000 Berliner Kinder das Probejahr am Gymnasium nicht bestehen und dann wieder auf die Sekundarschulen verteilt werden. Die betroffenen Gymnasien argumentieren, dass Kinder ohne Gymnasialempfehlung besser an den Sekundarschulen aufgehoben sind, wo sie ein Jahr länger bis zum Abitur Zeit haben und von der limitierten Klassenstärke von maximal 26 Kindern sowie von der Unterstützung durch Sozialarbeiter profitieren.





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