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Zahnersatz: Eine Krone nur für Könige?

Pressemeldung von: Initiative proDente e.V. - 13.01.2016 14:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Kosten für Zahnersatz, Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, Bonusheft, Regelversorgung Der Zahn ist weitgehend zerstört. Eine Füllung reicht nicht aus, um ihn zu erhalten. Die Zahnwurzel ist gesund und noch ausreichend fest im Knochen verankert. Daher rät der Zahnarzt zu einer Krone. Es stellt sich die Frage: Welche Möglichkeiten einer Krone gibt es und was wird sie kosten? Der Zahnarzt berät den Patienten in einem Gespräch über die unterschiedlichen Materialien und Arten einer Krone. Die jeweiligen Kosten werden mit verschiedenen Heil- und Kostenplänen transparent gemacht. Steht fest, welche Versorgung der Patient wählt, muss der Heil- und Kostenplan von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt und die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse bestätigt werden. Der befundbezogene Festzuschuss Gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten bei Zahnersatz einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Das bedeutet, dass die Krankenkasse für jeden zahnärztlichen Befund einen festgesetzten Betrag übernimmt. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium der Krankenkassen und der Zahnärzte über 40 Befunde in einer klar definierten Tabelle katalogisiert. Der Zuschuss deckt mindestens 50 Prozent der Kosten einer sogenannten Regelversorgung. Das Sozialgesetzbuch Fünf bestimmt, dass die Art von Zahnersatz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Den festgelegten Betrag zahlt die Krankenkasse unabhängig davon, ob sich der Versicherte für eine einfache oder eine aufwändige Versorgung entscheidet. Finanziell schlecht gestellte Personen - sogenannte Härtefälle - erhalten den doppelten Festzuschuss. Somit ist für diese Personengruppe eine Regelversorgung zuzahlungsfrei. Die Krankenkassen prüfen, wer einen Anspruch hierauf hat. Die metallische Krone als Regelversorgung Im Fall einer Krone ist die Regelversorgung eine metallische Krone aus einer Nichtedelmetalllegierung: im nicht sichtbaren Bereich der Zähne als Vollgusskrone - im sichtbaren Bereich als zahnfarbene Krone, die sogenannte Verblendkrone. Hier wird das Metallgerüst der Krone in Richtung des Mundvorhofs, also in Richtung der Lippen bzw. der Wangen, mit zahnfarbener Keramik verblendet. Für höhere ästhetische Ansprüche, die über diese Regelversorgung hinausgehen, hat der Patient die Mehrkosten selbst zu tragen. Das Bonusheft - regelmäßig zum Zahnarzt lohnt sich! Besucht der Patient zur Vorsorgeuntersuchung seinen Zahnarzt regelmäßig einmal im Jahr und lässt dies im Bonusheft vermerken, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse: Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss um 20 Prozent. Hat der Patient über 10 Jahre jedes Jahr seine Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent.

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