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Punktreform: "Ein erheblich höheres Risiko, den Führerschein zu verlieren"
Pressemeldung von: Ines Uhlig PR GmbH - 07.04.2014 12:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Eine komprimierte Übersicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zu Vor- und Nachteilen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems und zum neuen Bußgeldkatalog

Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktsystem in Verbindung mit einem neuen Bußgeldkatalog für Autofahrer in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhofft sich vom neuen Fahreignungs-Bewertungssystem, wie es künftig heißt, mehr Verkehrssicherheit und eine gerechtere Ahndung von Verkehrsverstößen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutschen Anwaltvereins) e.V. hat auf ihrer Internetseite und bei verschiedenen Anlässen bereits ausführlich über Eckpunkte der Reform informiert und Stellung genommen. Im Zuge ihrer Aufklärungsarbeit veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft nun eine kurzgefasste Übersicht von Vor-und Nachteilen der Reform für den Autofahrer.
Erläuternd führt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses aus: "Wir haben dieses Mal weitgehend auf Details verzichtet, um den Blick für das Wesentliche zu schärfen. Die klare Einteilung in Pro und Contra berücksichtigt nicht, dass einige vom Grundsatz her vorteilhafte Neuregelungen durch nachteilige Änderungen konterkariert werden. In unserer abschließenden Bewertung wird dann allerdings deutlich, dass die Autofahrer durch die Punktreform höher belastet werden."
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht folgende "Vorteile" zusammengestellt:
-Punkte gibt es nur noch für Verstöße, die verkehrssicherheitsgefährdend sind.
-Nicht verkehrssicherheitsgefährdende Voreintragungen werden bei der Punkte-Umrechnung zum 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht.
-Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. die Löschungsfrist von Punkten verlängert sich nicht mehr durch Neueinträge. Im Fahreignungsregister gelten starre Tilgungsfristen von 2,5, 5 und 10 Jahren.
-Es gibt kein verpflichtendes Aufbau-/Fahreignungsseminar mehr bei Erreichen eines bestimmten Punktestandes.
Unter der Rubrik "Nachteile" listet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die folgenden Änderungen auf:
-Die für den Führerscheinentzug maßgebliche Höchstgrenze beträgt nur noch 8 anstatt 18 Punkte.
-Die Bewertung der Verkehrsverstöße erfolgt nach dem 3-Punktsystem (bisher 7-Punktsystem).
-Die minimale Eintragungsdauer (Tilgungsfrist) verlängert sich um 6 Monate auf 2,5 Jahre. Bei Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gilt umgehend die bisherige Höchstfrist von 5 Jahren.
-Die Bußgelder erhöhen sich um bis zu 100 Prozent.
-Mit der Erhöhung der Punkte-Eintragungsgrenze von 40 auf 60 Euro werden gleichzeitig zahlreiche Bußgelder von bisher 40 oder 50 Euro auf 60 Euro angehoben. Außerdem erhöhen sich verschiedene Verwarnungsgelder.
-Nahezu alle bisherigen 1-Punkt-Verstöße sind auch weiterhin 1-Punkt-Verstöße. Zusammen mit der Verkürzung der Punkteskala bedeutet das eine erhebliche Verschärfung der Regelungen.
-Der Punkteabbau durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ist ausschließlich bei Eintragungen von 1 bis 5 Punkten und nur einmalig innerhalb von fünf Jahren möglich.
In der Gesamtsicht bewertet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Punktreform kritisch: "Für die Autofahrer hat künftig jeder Punkt mehr Gewicht. Der Wegfall der Tilgungshemmung trägt nur wenig zur Entlastung des Punktekontos bei. Als Folge der deutlich höheren Tilgungsfristen, der reduzierten Punkteabbaumöglichkeiten sowie der Herabsetzung der Entziehungsgrenze ist das Risiko erheblich gestiegen, den Führerschein zu verlieren", unterstreicht Dr. Daniela Mielchen.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht rät deshalb den Autofahrern, künftig bei jedem drohenden Punkt gründlicher als bisher darüber nachzudenken, ob sie diesen hinnehmen wollen und können. "In mehr als der Hälfte der Fälle lässt sich ein Punkteeintrag mithilfe eines Verkehrsanwalts verhindern", betont Dr. Daniela Mielchen.
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