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Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others - 11.02.2026 10:10 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Wer Alkohol getrunken hat, sollte E-Scooter stehen lassen

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten
(Bildquelle: Pixabay)
Wiesbaden, 11. Februar 2026. Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle in bunte Partyzonen. E-Scooter wirken da oft wie die perfekten Fortbewegungsmittel. Doch Vorsicht: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sie stehen lassen. Denn für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Auto. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

An den tollen Tagen stehen die närrischen Hochburgen Kopf. Die Menschen ziehen durch die Städte, gefeiert wird fast rund um die Uhr. Mit Alkohol im Blut gilt jedoch: besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die in vielen Städten an jeder Ecke bereitstehen. "Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. "Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen."

Alkoholverbot auf dem E-Scooter für Führerscheinneulinge und unter 21-Jährige
Die Polizei führt an Karneval und Fasching zudem verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf - sogar öfter als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht bewusst: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar machen kann man sich schon ab 0,3-Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt. "Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich", betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot - auch auf dem E-Scooter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs? Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus eine Straftat werden.
- Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest fällig. Wichtig: Der Mieter wird dadurch nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen.
- In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.

Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: gesa.fritz@ruv.de
Telefon: 0611 533-52284
Homepage: http://www.infocenter.ruv.de


Firmenbeschreibung:
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
E-Mail: ruv-infocenter@arts-others.de
Telefon: 06172/9022-131
Homepage: http://www.infocenter.ruv.de

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