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Neues Jahr, alte Sünden - wie lange gelten Strafzettel?

Pressemeldung von: R+V24 c/o Arts & Others - 29.01.2014 14:16 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24 Aktion "Mehr Durchblick im Straßenverkehr" Wiesbaden, 29. Januar 2014. Letztes Jahr bei Rot über die Ampel und jetzt erst flattert der Bußgeldbescheid ins Haus - ist diese Verkehrssünde nicht schon verjährt? Jeder zweite Deutsche ist unsicher, wenn es um die Fristen bei Verkehrsvergehen und Strafzetteln geht. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren in der Regel schon nach drei Monaten", sagt Andreas Tepe von R+V24. "Allerdings kann sich diese Frist schnell verlängern, beispielsweise durch eine Anhörung." Erhalten Verkehrssünder innerhalb von drei Monaten keinen Bußgeldbescheid oder die Ankündigung einer Klage, bleibt ihnen womöglich die Strafe erspart. Die Verjährungsfrist verlängert sich aber mitunter schon durch die Reaktion des zuständigen Amts. "Druckt die Behörde einen Anhörungsbogen aus, gilt dies bereits als Unterbrechung. Danach beginnt die Frist erneut", so Andreas Tepe von R+V24. "Auch die Zustellung des Bußgeldbescheids verlängert den Zeitraum." Der Fahrer hatte mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut? Dann läuft die Verjährungsfrist von vornherein länger. Bei Fahrlässigkeit beträgt sie ein Jahr, bei vorsätzlichem Handeln sogar zwei. Noch schwerwiegendere Vergehen belegt der Gesetzgeber mit einer dreijährigen Frist. Will ein Verkehrssünder den genauen Stand eines Verfahrens wissen, kann er Akteneinsicht beantragen. Gut zu wissen: Betroffene können Einspruch einlegen. Andreas Tepe: "Erhält ein Autofahrer etwa einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren, kann er dagegen vorgehen. Beispielsweise wenn er zur Tatzeit gar nicht im Lande war oder sein Auto verliehen hatte. Dies muss er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids tun." Ob ein Einspruch letztlich Erfolg hat, hängt wiederum vom Einzelfall ab. "Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: www.rv24.de.

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Firmenkontakt:
R+V24
Andreas Tepe
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: presse@rv24.de
Telefon: 0611 533-6834
Homepage: http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
R+V24 c/o Arts & Others
Sabine Künzel
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
E-Mail: s.kuenzel@arts-others.de
Telefon: 06172 9022-129
Homepage: http://www.arts-others.de

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