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MS Deutschland: Anleihe offenbar nicht mit dem "Traumschiff" besichert

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 25.11.2014 16:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

MS Deutschland: Anleihe offenbar nicht mit dem "Traumschiff" besichert
MS Deutschland: Anleihe offenbar  nicht mit dem "Traumschiff" besichert
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die MS Deutschland-Anleihe ist offenbar nicht mit dem "Traumschiff" besichert. Das berichtet die "Wirtschaftswoche" online und beruft sich auf Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erneut müssen die Anleger der MS Deutschland-Anleihe eine schlechte Nachricht verkraften. Denn anders als bisher angenommen, dient die MS Deutschland wohl nicht als Sicherheit für die Anleihe, die ein Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro hat. Offenbar gibt es zwei Gutachten, die belegen, dass das Schiff nicht wirksam als Sicherheit bestellt wurde. Das sagte der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber der "Wirtschaftswoche". Für die Anleger kommt es also immer dicker. Ihre Anleihe, die überwiegend in die Tilgung alter Schulden gesteckt wurde, ist offenbar nicht besichert. Sie müssen weiter finanzielle Verluste befürchten, zumal immer noch offen ist, wie es mit der MS Deutschland weiter geht und ob sie überhaupt zu ihrer geplanten Weltreise aufbrechen kann. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche können insbesondere Prospektfehler und eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Die Zeichner der 2012 begebenen Unternehmensanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V), die mit 6,875 Prozent p.a. bei einer Laufzeit bis 2017 verzinst ist, könnten sich unter falschen Voraussetzungen für die Beteiligung entschieden haben. Daher sollte der Verkaufsprospekt genau geprüft werden. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung auslösen. Das könnte auch dann der Fall sein, wenn die Anleger davon ausgegangen sind, dass die Anleihe mit dem Schiff besichert ist. Zudem wurde die Anleihe in erster Linie dafür verwendet, alte Verbindlichkeiten abzubauen. Vor diesem Hintergrund kann geprüft werden, ob ein Zinskupon von 6,875 Prozent überhaupt realistisch war oder die Anleger unter falschen Voraussetzungen "geködert" wurden. Auch im Rahmen des Beratungsgesprächs hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html

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