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Mit Kaufvertrag Stolpersteinen aus dem Weg gehen

Pressemeldung von: Benning Karin - 04.05.2012 12:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Vertrag regelt Versicherungsschutz - Veräußerungsanzeigen sind wichtig

Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt. Will der neue Eigentümer die Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, mit der Versicherungsbestätigung einer anderen Versicherung das neue Auto bei Zulassungsstelle umzumelden.

Wer beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen will, greift zum Musterkaufvertrag. Hier sollte man, so die HUK-COBURG, darauf achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält, in man festschreibt, ob die Versicherung gekündigt oder beibehalten wird. Die ausgefüllten Veräußerungsanzeigen sollte man nach dem Verkauf sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle schicken. - Einen Musterkaufvertrag können Kunden sich bei ihrer Versicherung besorgen. Bei manchen Versicherern wie bei der HUK-COBURG (www.huk.de) lässt er sich auch von der Website herunterladen.

Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Will er die Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst dann aber die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr ziehen.

Nie ohne Versicherung
Doch bevor man Gas gibt und mit dem neuen Gebrauchten davonfährt, muss man überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.






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