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Nachahmungsschutz von Internetseiten

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.09.2012 08:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Nachahmungsschutz von Internetseiten
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 08.03.2012 hat das OLG Celle (AZ: 13 W 17/12) entschieden, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von einer etwaigen Digitalisierung ihres Inhaltes ein Urheberrechtsschutz zukommen kann. Dazu müsse die Gestaltung allerdings die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das sei dann nicht der Fall, wenn die Gestaltung nicht weiter ginge, als das, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Die Gestaltung bedürfe in Farbauswahl oder Farbkombination oder Anordnung der Bilder und Grafiken einer Originalität, die eine Monopolisierung rechtfertigen würde.

Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.

Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten. Um sich nicht versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadensersatzpflichtig zu machen, überprüft ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen.

Aber auch wenn es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, unterstützt ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Daneben kann ein Rechtsanwalt bezüglich Ihrer Rechte verhandeln und für Sie Lizenzverträge erstellen, durch die Nutzungsrechte an einem Werk eingeräumt werden können.

Außerdem bietet sich die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt vorsorglich mit der Betreuung Ihrer Werke zu beauftragen, um so vor einem Missbrauch von Urheberrechten geschützt zu werden. So sind Sie im Falle eines Rechtsstreites um das Urheberrecht bestens vor Missbrauch ihrer Urheberrechte geschützt und können Ihre Ansprüche gegen etwaige Schädiger zügig durchsetzen.

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Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
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E-Mail: presse@grprainer.com
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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