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Mittelständler drohen Stromkostenreduktion zu verpassen

Pressemeldung von: Antonia Green - 08.05.2012 12:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

*** Frist zur Antragsstellung für 2013 läuft schon am 30. Juni 2012 aus

Kehl, 08.05.2012 - Ab 2013 können erstmals auch mittelständische Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Mio. kWh/Jahr von der Ausnahmeregelung zur EEG-Umlage profitieren und 90 Prozent der Umlage erlassen bekommen. Das ist am 30. Juni 2011 mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen worden. Bislang erhielten nur Großverbraucher mit darüber liegendem Verbrauch eine Ermäßigung der EEG-Umlage. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag bis 30. Juni 2012 gestellt ist. Nach Schätzung der ECG hat etwa die Hälfte der jetzt erstmals begünstigten Unternehmen diese Neuerung noch nicht erkannt und droht daher, eine gewaltige Entlastung zu verpassen: Ein typischer Mittelständler mit einem Stromverbrauch von etwa 5 Mio. kWh (z.B. eine Härterei) könnte dank der neuen Regelung allein im Jahr 2013 über 160.000 Euro sparen. Sollte die EEG-Umlage wie erwartet in den nächsten Jahren erneut steigen, würde diese Ersparnis weiter anwachsen.

Neu begünstigt sind Unternehmen, deren Stromverbrauch 1-10 Mio. kWh/Jahr ausmacht und bei denen der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung mindestens 14 Prozent beträgt; weitere Anforderungen gibt es nicht. Prinzipiell kommen dafür Betriebe aus allen Branchen in Frage.

Wer die Befreiung erhalten möchte, muss jetzt dringend handeln: Denn bis zum 30. Juni 2012 muss der entsprechende Antrag für das Jahr 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht sein. Die Antragstellung erfolgt online und klingt zunächst einfach, ist aber mühsam und aufwendig: Eine Fülle von Belegen beispielsweise zu Stromabnahmestellen und -verträgen, eigenem Umsatz und Wettbewerbsstruktur muss erbracht werden; viele Nachweise müssen unternehmensintern und zum Teil auch von Externen wie z.B. Wirtschaftsprüfern erst erstellt und zusammengetragen werden, weswegen sich die Antragsstellung schnell über Wochen hinziehen kann.

Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der Energie Consulting GmbH (ECG), rät potenziell begünstigten Unternehmen, sich schnellstmöglich Hilfestellung bei einem Energieberater zu suchen: "Wer sich erstmals durch diesen Antragsdschungel schlägt, zumal unter Zeitdruck, läuft Gefahr, nicht rechtzeitig fertig zu werden oder einen unvollständigen Antrag abzugeben. Doch Nachbesserungsmöglichkeiten gibt es nicht, formal fehlerhafte oder lückenhafte Anträge werden sofort abgelehnt. Angesichts der hohen Ersparnisse wäre es ärgerlich, wegen derartiger Mängel auf eine eigentlich garantierte Förderung der Wettbewerbsfähigkeit verzichten zu müssen."

Zur Erinnerung: Mit der EEG-Umlage finanzieren die Stromverbraucher den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Sie existiert seit 2003 (0,41 Cent/kWh) und macht inzwischen 3,59 Cent pro kWh aus. Der Betrag für das Folgejahr wird jährlich zum 15. Oktober von den Netzbetreibern festgelegt. 2011 waren rund 650 Unternehmen (mit einem jährlichen Mindeststromverbrauch von 100 Gigawattstunden) weitestgehend von der EEG-Umlage befreit.



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