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In der Rente verjähren nun bald hohe Steuernachzahlungen 2005

Pressemeldung von: Steuerkanzlei Steffen Reum - 20.09.2012 09:08 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verjährung von Steuernachzahlungen 2005, Steuerforderungen 2005, Steuernachforderungen 2005 bzw. Einkommensteuerzahlungen das Jahr 2005 betreffend
In der Rente verjähren nun bald hohe Steuernachzahlungen 2005
Weltweite Soforthilfe für Auslandsrentner durch deutschen Steuerberater
Dies dürfte insbesondere die Auslandsrentner aus Österreich, Frankreich und Kanada freuen. Denn bisher bedurfte es einiger Mühe die deutsche Steuer 2005 auf das zutreffende Mass zu lenken.Soforthilfe Kanada 2005

Ehemalige Auswanderer oder Grenzgänger, die in Deutschland vor Jahren ihre deutschen Rentenansprüche erworben haben, werden zurzeit vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben. Die Schreiben vom Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland (RIA) beinhalten Einkommensteuerbescheide meist aus den Jahren 2005 und 2006, welche bis mehrere Tausend Euro an Steuernachzahlungen zur Zahlung fordern.

Nun gibt es aber im deutschen Steuerrecht eine besondere Verjährung, nach deren Regeln die Einkommensteuer 2005 am 31.12.2012 endgültig verjährt .

In § 170 der deutschen Abgabenordnung ist der Beginn der Festsetzungsfrist gesetzlich geregelt.

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist ... .
Dies ist der 31.12.2005.

(2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn ... eine Steuererklärung ... einzureichen ... ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung ... eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt ...

Dies wäre dann der 31.12.2008.Man nennt dies auch Anlaufhemmung.
Zu diesem Datum rechnet man dann die 4 Jahre "normaler" Verjährung hinzu und erhält als Point of no Return den 31.12.2012.

Es gilt nunmehr folgendes:

Jeder Auslandsrentner, der in den nächsten Wochen und Monaten wirklich noch einen Steuerbescheid 2005 mit Steuerforderungen erhält, sollte ihn kostenlos überprüfen lassen durch einen versierten Steuerberater.


Bei solcherart Steuerproblemen wird in unserem Hause angeboten :

- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
- Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
- Prüfung von Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige weltweite Soforthilfe.

Weltweite Soforthilfe










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Steuerkanzlei Steffen Reum
Steuerberater Diplom-Wirtschaftsingenieur Steffen Reum
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Telefon: 036961-70933
Homepage: http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de


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