Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

AXA Immoselect - Vergleiche mit Sparkasse (HASPA)

Pressemeldung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 02.07.2012 10:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Schadensersatz für Anleger des AXA Immoselect
AXA Immoselect - Vergleiche mit Sparkasse (HASPA)
AXA Immoselect, offener Immobilienfonds, Abwicklung, abgewickelt, Auflösung, aufgelöst, Interessengemeinschaft, Anlegergemeinschaft, Klage, klagen, Schadensersatz, Alternative, Auszahlung, ausgefallen, HAspa
Nachdem bereits die erste Auszahlung im Rahmen der mehrjährigen Abwicklung des AXA Immoselect ausfiel, da der offene Immobilienfonds selbst Geld benötigt, ist auch die weitere Entwicklung nicht ermutigend. Im Monatsbericht Mai 2012 wird vom Management des AXA Immoselect bekanntgegeben, dass sich der Wert der Fondsimmobilien bei einer Bewertung um 10 % verringert habe. Zudem sei bei dem Fondsobjekt in Rijswijk/Niederlande der Mietvertrag zum Ende des Jahre 2015 gekündigt worden, ein Nachmieter werde gesucht. Keine unbedingt ideale Voraussetzung für einen Verkauf dieser Immobilie. Angesichts dieser Nachrichten bleibt abzuwarten, wie die nächste Auszahlung des AXA Immoselect ausfallen wird.


Interessengemeinschaft als Alternative zur Abwicklung


Was können Anleger des AXA Immoselect, die nicht weiter in der Abwicklung "gefangen" sein möchten, unternehmen? Zum Beispiel können Anleger sich einer Interessengemeinschaft anschließen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den AXA Immoselect investierten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet jetzt eine Interessengemeinschaft für betroffene Anleger. Bald werden die ersten Klagen gegen die AXA Bank erhoben. Es wurden außerdem mit der HASPA Vergleiche geschlossen für die Anleger.


Darüberhinaus steht Anlegern auch die Möglichkeit offen, dass sie individuell auf Schadensersatz klagen. Bei der Beratung von Anlegern des AXA Immoselect zeigt sich immer wieder, dass die Gespräche zur Anlageberatung erhebliche Defizite und Fehler aufweisen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz von den beratenden Banken oder Anlageberatern fordern. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem AXA Immoselect und kennt deren spezielle Problematiken. Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect sollten daher nicht zögern, sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zu wenden.


Weiterlesen unter:

AXA Immoselect Infoseite

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
E-Mail: ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
Telefon: 07821/9237680
Homepage: http://www.dr-stoll-kollegen.de


Firmenbeschreibung:
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
E-Mail: ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
Telefon: 07821/9237680
Homepage: http://www.dr-stoll-kollegen.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.