Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

BellandVision darf ELS GmbH nicht mehr Lizenzmakler nennen

Pressemeldung von: ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH - 24.10.2012 10:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Landgericht Bayreuth bestätigt Untersagung gegen BellandVision
BellandVision darf ELS GmbH nicht mehr Lizenzmakler nennen
Bonn, 15.10.2012. In der Verhandlung über die einstweilige Verfügung hat das Landgericht Bayreuth den Hauptantrag der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs bestätigt. In dem über zweistündigen Gerichtstermin mit Vertretern beider Parteien kam der Richter zu der klaren Rechtsauffassung, dass BellandVision die ELS zu Unrecht als Lizenzmakler tituliert hat. "Dies war aber falsch und daher irreführend. Denn die Antragstellerin schließt selbst für ihre Kunden einen entsprechenden Vertrag für die unter § 6 Abs. 1 VerpackV fallenden Verpackungen mit einem dualen System ab, so dass die Kundin 'aus einer Hand' bedient wird", so die Begründung des Richters. Dementsprechend bleibt die einstweilige Verfügung zu diesem Punkt bestehen, die die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth zunächst ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit erlassen hatte.

Bezüglich der weiteren Behauptungen eines Belland-Mitarbeiters gegen die ELS steht zurzeit Aussage gegen Aussage. Daher wurde das Hauptsacheverfahren zu allen Punkten eingeleitet, in dem die Zeugen der ELS gehört werden.

"Dieses Urteil bestätigt uns vollumfänglich in unserer Rechtsauffassung", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Die ELS ist kein Lizenzmakler und entsprechende Aussagen von BellandVision sind kein "Sturm im Wasserglas", sondern hatten die klare Intention, den Ruf der ELS zu schädigen. Das Urteil ist daher ein wichtiges und richtiges Signal für unsere Kunden, potenzielle Kunden und die anderen Marktteilnehmer."

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Heidi Pohlscheidt
Margaretenstraße 1
53175 Bonn
E-Mail: service@els-systeme.de
Telefon: 0228 94377-51
Homepage: http://www.els-systeme.de


Firmenbeschreibung:
Ãœber die ELS GmbH:

Die ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH ist Dienstleister bei der Verpa-ckungslizenzierung. Sie bietet ihren Kunden eine umfassende und zuverlässige Beratung und Betreuung bei der Lizenzierung in allen europäischen Märkten. Ob Transport- oder Verkaufsverpackungen, die ELS GmbH findet das optimierte Angebot für ihre Kunden und betreut diese europaweit bei allen notwendigen Lizenzierungen und Verwertungsdokumentationen zur Erfüllung der jeweiligen Gesetze und Verordnungen.


Pressekontakt:
ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Angela Emons
Margaretenstraße 1
53175 Bonn
E-Mail: emons@els-systeme.de
Telefon: 0228 94377-58
Homepage: http://www.els-systeme.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.