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Strafrecht

Pressemeldung von: RegioHelden GmbH - 08.09.2015 18:11 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Was ist öffentliches Recht? Öffentliches Recht kennzeichnet sich dadurch, dass ein Unter- und Überordnungsverhältnis besteht. Auf der einen Seite steht der Staat mit seinen staatlichen Einrichtungen, auf der anderen Seite steht der einzelne Bürger als Individuum. Der Gegensatz bildet das Privatrecht. Beim Privatrecht stehen sich die Parteien gleichberechtigt gegenüber, im Regelfall steht auf beiden Seiten der Bürger. Wie hat sich Strafrecht entwickelt? Das Strafrecht legt fest, welche Zuwiderhandlungen gegen soziale Ordnung kriminell und somit Verbrechen oder Vergehen sind und droht als Rechtsfolge eine Strafe an. Die Bezeichnung "Strafrecht" hat sich erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Früher war der Ausdruck Kriminalrecht gebräuchlich. Die erste Strafrechtsordnung des Deutschen Reiches von 1532 war die "Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V". Was bezweckt das Strafrecht? Das Strafrecht ist Ausdruck des Gewaltmonopols des Staates. Seine Bedeutung kommt gerade dadurch zum Ausdruck, dass die Selbstjustiz einzelner Bürger verboten ist und die Ahndung krimineller Handlungen ausschließlich staatlichen Institutionen vorbehalten bleibt. Welche Aufgaben hat das Strafrecht? Strafrecht erfüllt zwei Aufgaben. Einmal ahndet es Rechtsverletzungen, die bereits stattgefunden haben. Es ist soweit repressiver Natur. Ferner soll es künftige Rechtsverletzungen verhüten und ist insoweit präventiver Natur. Dem Strafrecht liegen Werturteile über existenzielle Rechtsgüter zu Grunde (körperliche Unversehrtheit, persönliche Handlungsfreiheit, Eigentum, Vermögen, Ehre, Bestechlichkeit, sexuelle Selbstbestimmung), die für das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft unentbehrlich sind und deshalb durch die Zwangsgewalt des Staates geschützt werden müssen. Wie funktioniert Strafrecht? Da dem Staat das Gewaltmonopol zusteht, ist der Staat alleiniger Träger der Staatsgewalt. Er übt die Strafgewalt durch staatliche Institutionen aus (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgerichte, Strafvollzugsbehörden). Vorrangig bezweckt das Strafrecht die Erhaltung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit durch den Schutz grundlegender Werte des Zusammenlebens in der Gesellschaft und dient erst in zweiter Linie der Genugtuung für das Opfer einer Straftat. Welche Grundsätze prägen das Strafrecht? Prägend für das Strafrecht ist der Schuldgrundsatz. Eine Strafe darf nur verhängt werden, wenn dem Täter seine Tat zum Vorwurf gemacht werden kann. Wer ohne Schuld handelt, kann nicht bestraft werden (Kinder, Personen mit Bewusstseinsstörungen). Ein gleichfalls wichtiger Grundsatz ist, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Ausführung in einem Strafrechtstatbestand unter Strafe gestellt war (Bestimmtheitsgrundsatz). Eine Tat, für die es zum Tatzeitpunkt kein Strafgesetz gab, bleibt straflos. So wird verhindert, dass der Staat eine nachträglich als kriminell bewertet wird.

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