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Prospekthaftungsurteil gegen Debi Select

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 19.12.2012 09:38 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Prospekthaftungsurteil gegen Debi Select
Prospekthaftungsurteil gegen Debi Select
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html In Zukunft können Anleger Ansprüche auf Schadensersatz, neben den bisher möglichen Ansprüchen aufgrund Falschberatung, möglicherweise schon aufgrund fehlerhafter Prospekte geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erklären: Gegen die Prospektverantwortliche, die "Debi Select Flex Fonds GbR" soll nun von dem Gericht ein erstes Prospekthaftungsurteil erlassen worden sein. Die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche sollen zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen verurteilt worden sein. Damit müsse die Beklagte den Anlegern zunächst sämtliche Einlagen zurückerstatten. Außerdem sollen die Anleger von sämtlichen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freigestellt werden. Das Urteil soll mit der Begründung ergangen sein, dass bei dem Vertrieb der Beteiligung ein fehlerhafter Prospekt verwendet worden sein soll.

In Zukunft könnten Anleger demnach Ansprüche auf Schadensersatz nicht nur wegen fehlerhafter Anlageberatung, sondern möglicherweise schon wegen eines fehlerhaften Prospektes, dass bei der Anlageberatung verwendet wurde, geltend machen.
Bisher konnte die Verletzung der den Anlageberatern grundsätzlich obliegenden Aufklärungspflichten die Grundlage für einen Anspruch auf Schadenersatz darstellen. Durch das erste Prospekthaftungsurteil ergibt sich ein weiterer Ansatzpunkt für die Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche der Anleger.

Als Anleger müssen Sie dabei den Anlageprospekt nicht einmal gelesen haben. Es reicht der Prospektfehler, dass die Initiatoren, Geschäftsführer und Hintermänner der Kapitalanlage für Ihre Verluste haften.

Anleger, die auch bei ihrer Anlage die Verwendung eines fehlerhaften Prospektes befürchten, sollten ihren Sachverhalt umgehend umfassend von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Anlegern helfen eventuelle Schadensersatzansprüche einzelfallbezogen zu prüfen und durchzusetzen. Außerdem kann ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt die Plausibilitätsprüfung des bei dem Vertrieb der Anlage verwendeten Prospekts für den Anleger übernehmen.

Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen, ist Anlegern eine unverzügliche Geltendmachung der möglicherweise vorliegenden Schadensersatzansprüche anzuraten. Für die Verjährung kann es beispielsweise auf das Kaufdatum oder das Zeichnungsdatum des Fonds ankommen.

http://www.grprainer.com/Debi-Select.html

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Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Telefon: 02212722750
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