Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Online-Enzyklopädie fällt wohl auch unter dem Schutzbereich der Pressefreiheit

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 07.01.2013 09:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Online-Enzyklopädie fällt wohl auch unter dem Schutzbereich der Pressefreiheit
Online-Enzyklopädie fällt wohl auch unter dem Schutzbereich der Pressefreiheit
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Das Landgericht Tübingen hat scheinbar entschieden, dass eine Online-Enzyklopädie bei der Herausgabe von Artikeln über einzelne Personen wohl auch unter dem Schutzbereich der Pressefreiheit fällt.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Nürnberg, Bremen, Hannover www.grprainer.com erläutern: Im dem zu entscheidenden Fall des Landgerichts Tübingen (AZ: 7 O 525/10) ging es wohl um einen außerordentlichen Professor, welcher vor Gericht die Löschung persönlicher Daten aus einer Online-Enzyklopädie erreichen wollte. Das Gericht wies dessen Klage nun anscheinend zurück.
Das Landgericht führte in seiner Urteilsbegründung zunächst aus, dass die Veröffentlichung eines Artikels in der Online-Enzyklopädie durchaus einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers darstellen würde. Dieses Rechtsgut sei aber einer umfassenden Grundrechtsabwägung zu unterziehen. Im Ergebnis sei das Persönlichkeitsrecht dann dem Grundrecht auf Pressefreiheit unterzuordnen.

Der außerordentliche Professor erleide durch den Artikel werde eine soziale Ausgrenzung noch werde er durch diesen isoliert. Zudem führte das Landgericht Tübingen wohl an, dass ein Artikel einer Online-Enzyklopädie nähere Informationen nur dann Preis gebe, sofern der User genau danach suche. Eine Online-Enzyklopädie erfülle lediglich das Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden Versorgung mit Information. Im Ergebnis wies das Landgericht Tübingen somit die Klage des Professors auf Löschung seiner persönlichen Daten aus einer Online-Enzyklopädie zurück.

Der Rechtsstreit eines ähnlich gelagerten Falls wird wohl in diesem Jahr vor dem Oberlandesgericht Bamberg fortgeführt werden. In diesem Fall soll der Sohn eines bereits verstorbenen Juristen gerichtlich gegen einen Artikel über seinen Vater vorgegangen sein. Die Klage soll in der Vorinstanz ebenfalls mit Verweis auf den Vorrang der Pressefreiheit abgewiesen worden sein. Der streitgegenständliche Artikel enthielt anscheinend falsche Informationen über die Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft.

Die Frage welche persönlichen Rechte einer Person möglicherweise ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, oder unter Umständen sogar dem Urheberrecht unterfallen, stellt eine komplexe Frage dar.

Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.

In diesem komplexen Rechtsgebiet sollten Sie im Zweifelsfall einen im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Sie umfassend und einzelfallbezogen im Hinblick auf den konkreten Fall beraten.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.