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MS Pacific Sun GmbH & Co. KG des Emissionshauses (EEH) in der Insolvenz

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 15.08.2012 16:53 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

MS Pacific Sun GmbH & Co. KG des Emissionshauses (EEH) in der Insolvenz
MS Pacific Sun GmbH & Co. KG des Emissionshauses (EEH) in der Insolvenz
In den letzten Jahren kam es zu einem Überangebot an Transportkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen nun zu den Gründen für die Probleme der Schiffsfonds zählen, zu deren Lösung es noch einiger Zeit bedürfe.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der von dem Elbe Emissionshaus (EEH) vertriebene Schiffsfonds "MS Pacific Sun GmbH & Co. KG" hat im Juli 2011 einen Insolvenzantrag gestellt. Eine unzureichende Wartung des Schiffes soll der Grund für die Insolvenz gewesen.

Die MS Pacific Sun soll zuletzt keine Einnahmen mehr erzielt haben. Offenbar war dies in einem Defekt der Hauptmaschine begründet, aufgrund dessen das Schiff nicht in Betrieb gewesen sei. Derzeit soll die MS Pacific Sun vor Ostende stillliegen.
Anleger sehen sich nun der Gefahr gegenüber, dass sie möglicherweise nichts mehr von ihren Investitionen zurück erhalten. Über eine Sanierungsmaßnahme des Schiffes sei nachgedacht worden. Dies solle zu Zuschusszahlungen der Anleger in erheblichem Maße geführt haben. Dies beinhaltet das Risiko, dass auch dieses Geld verloren gehen kann. Klar ist jedoch, dass den Anlegern der Verlust ihrer Kaitalanlage droht, wenn sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen.
Für Schiffsfondsanleger, die Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben oder von Nachschussaufforderungen betroffen sind, ist es zu empfehlen, einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen und die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Sollten Sie nicht über die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbundenen Risiken unterrichtet worden sein, kommen möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen das jeweils beratende Institut in Betracht.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlagevertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

http://www.grprainer.com/EEH-Elbe-Emissionshaus.html

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