Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Mehrfache Abmahnungen durch Dritte bei einem einzelnen Verstoß rechtens

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 06.11.2012 00:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Mehrfache Abmahnungen durch Dritte bei einem einzelnen Verstoß rechtens
Mehrfache Abmahnungen durch Dritte bei einem einzelnen Verstoß rechtens
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html Um einen Verstoß zu ahnden wird eine einzelne Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes grundsätzlich ausreichen. Dennoch kann es in einzelnen Fällen auch zu mehrfachen Abmahnungen kommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Schutz des geistigen Eigentums ist von enormer Wichtigkeit. Heute mehr als je zuvor. Dies vor allem da durch die größere Verbreitung von "Produktpiraterie" die Verletzung von Urheberrechten stetig steigt.

Inhaber von Rechten haben viele Schutzmöglichkeiten, wenn es um Verstöße gegen ihre Schutzrechte geht. Eine dieser Möglichkeiten ist die Abmahnung, die in der Praxis häufig verwendet wird.

Nach der Rechtsprechung sollen auch mehrfache Abmahnungen in einer Angelegenheit der möglich sein. Dafür müssen diese aber erforderlich und berechtigt gewesen sein. Auch die Kosten der erneuten Abmahnungen bei der Verletzung von Schutzrechten seien unter Umständen von dem Schuldner zu erstatten, wenn der Schuldner bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger hiervon keine Kenntnis hat.

Sofern der Gläubiger keine Kenntnis einer Abmahnung von dritter Seite hat, kann es für ihn nämlich möglicherweise zulässig sein, eine Abmahnung gegenüber dem Schuldner auszusprechen und auch die dafür entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen.

Sollten Sie Verstöße gegen Ihre Marke bemerken, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser hilft Ihnen bei der Gestaltung von individuellen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und unterstützt Sie auch bei einer etwaigen gerichtlichen Geltendmachung.

Schuldnern wird geraten bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht schnell zu reagieren, gerade wenn es sich um Verstöße im Internet handelt. Ein effektives Handeln ist vielfach nur möglich, wenn das beanstandete Verhalten umgehend und schnell abgestellt wird. Hat er bereits eine Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung abgegeben, sollte er dies deutlich machen.

Sollte Ihnen gegenüber bereits eine Abmahnung ausgesprochen worden sein, ist es von besonderer Wichtigkeit, diese von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen um festzustellen, ob tatsächlich ein Verstoß gegeben ist.

Ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt sollte im Falle von noch ungeschützten Marken die Markenrecherche und die Markenanmeldung bei den zuständigen Stellen vornehmen.

Auch bei der Ausrichtung Ihrer Marketing- und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, leistet Ihnen ein im Wettbewerbsrecht tätiger Rechtsanwalt Hilfe. Außerdem bietet er Beratung bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen.

Die Urheberschaft eines Werkes lässt sich ohne weiteres nicht erkennen, da ein öffentliches Register beim Urheberrecht, anders als im Markenrecht, nicht vorgesehen ist. Zunächst ist bei einer möglichen Verletzung des Urheberrechts also zu klären, wer eigentlich Urheber des verletzen Werkes ist. Eine gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt sind in solchen Fällen Pflicht. Daher sollten Sie sich unbedingt an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.