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Gehaltsverhandlungen

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 30.10.2012 22:09 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

600 000 neue Jobs auf dem Arbeitsmarkt bis Ende 2012 prophezeien Regierungsexperten. Ein guter Zeitpunkt für Arbeitsvertragsverhandlungen und Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt, findet Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.
Gehaltsverhandlungen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Regierungsexperten zufolge sollen aufgrund des kräftigen Wirtschaftswachstums in den nächsten Jahren sehr viele zusätzliche Jobs entstehen. Fachkräfte, möglicherweise aber auch normale Arbeitskräfte, werden rar. Das eröffnet Arbeitnehmern gute Verhandlungsmöglichkeiten mit ihren bisherigen Arbeitgebern. Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung und mehr Urlaub - viele Arbeitgeber werden sich anstrengen, um ihre Mitarbeiter zu halten.

Doch hat man als Arbeitnehmer ohne weiteres einen Anspruch auf ein höheres Gehalt, wenn die Konjunktur anzieht und der Profit des Unternehmens steigt? Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert, den vergrößerten Kuchen mit den Arbeitnehmern zu teilen?

Grundsätzlich gilt der Arbeitsvertrag. Nur wenn dort Lohnerhöhungen vorgesehen sind, kann der Arbeitnehmer diese auch beanspruchen. Einen allgemeinen Inflationsausleich kraft Gesetz gibt es nicht. Lohnerhöhungen sind aber auch dann fällig, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag Anwendung findet und dieser solche vorsieht.

Ist auch das nicht der Fall, hat man als Arbeitnehmer schlechte Karten. Hier bleibt nur die Möglichkeit von Gehaltsverhandlungen. In wirtschaftlich flauen Zeiten wird man damit kaum Erfolg haben. Dann kann man schon froh sein, den Job zu behalten. Wenn aber Arbeitskräftemangel herrscht, sieht die Sache anders aus. Arbeitgeber werden hier gut überlegen, ob sie wegen allzu großer Knausrigkeit den Weggang eines wichtigen Mitarbeiters riskieren. Kommen auch diese Verhandlungen nicht zum Ziel, bleibt nicht viel Auswahl: Entweder man arbeitet für den alten Lohn weiter, oder man kündigt.

Arbeitnehmer, die kündigen wollen, haben hierfür grundsätzlich die im Arbeitsvertrag hierfür vorgesehenen Fristen einzuhalten. Wenn der neue Arbeitgeber drängelt, sollte man mit dem alten Arbeitgeber reden. Wenn man sich nicht einigt und einfach verfrüht die Arbeit abbricht, drohen grundsätzlich Schadensersatzansprüche des alten Arbeitgebers. Allerdings sind diese in der Praxis sehr schwer durchzusetzen. Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht allzu sehr fürchten.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Nutzen Sie die aktuell gute Arbeitsmarktlage für eine Veränderung. Gerade wenn Sie dem Arbeitgeber während der Krise entgegengekommen sind (z.B. durch Kurzarbeit), können Sie jetzt gut argumentieren. Überreizen Sie Ihre Position aber auch nicht. Erpressungsversuche sind für das weitere gedeihliche Miteinander wenig tauglich.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Reisende soll man nicht aufhalten. Immer wieder erlebe ich in der Praxis Arbeitgeber, die gegenüber Arbeitnehmern, die gekündigt haben auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Das sogar, wenn der Arbeitnehmer schon einen neuen Job hat. Was bringt das denn? So einem Arbeitnehmer muss man zwar den vollen Lohn zahlen. Aber wird er auch engagiert arbeiten? Wer diese Frage mit nein beantwortet, sollte den alten Arbeitnehmer ziehen lassen und das eingesparte Geld lieber für das Gehaltsangebot an neue Arbeitnehmer verwenden.


Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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