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Druck auf Steuersünder steigt - Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 14.07.2015 13:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Druck auf Steuersünder steigt – Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität
Druck auf Steuersünder steigt - Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, muss Fehler bei einer Selbstanzeige vermeiden. Die Selbstanzeige muss vollständig sein und rechtzeitig erfolgen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist es zu spät für eine Selbstanzeige. Denn die Selbstanzeige muss zwingend rechtzeitig erfolgen, d.h. bevor die Tat entdeckt wurde. Auch wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, ist sie kein Freifahrtschein. Die Selbstanzeige als Weg zurück in die Steuerehrlichkeit führt nur dann zum Ziel, wenn sie vollständig ist. Dazu muss sie u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Auch wenn der Druck auf Steuersünder reinen Tisch zu machen, durch verschiedene Maßnahmen weiter zunimmt, sollte eine Selbstanzeige auf keinen Fall ein "Schnellschuss" sein. Denn das birgt sowohl die Gefahr, dass möglicherweise Steuerstraftaten angegeben werden, die bereits verjährt sind und natürlich steigt auch das Risiko, Fehler zu produzieren. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollte eine Selbstanzeige immer gründlich vorbereitet werden und auch alle nötigen Informationen enthalten, so dass das zuständige Finanzamt in die Lage versetzt wird ohne weitere Recherchen einen neuen Steuerbescheid zu erstellen. Dazu muss die Selbstanzeige auch vollständig sein. Nur Stück um Stück die Steuerverfehlungen zu offenbaren, hilft nicht weiter und führt letztlich zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Sie kann sich dann nur noch, ähnlich wie ein Geständnis, strafmildernd auswirken. Um Fehler zu vermeiden, sollte eine Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare formuliert werden. Denn jeder Fall liegt anders und entsprechend muss auch die Selbstanzeige immer die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit eine fehlerfreie Selbstanzeige gelingt, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Bis zu einem Betrag von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Wird diese Grenze überschritten, erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen gezahlt werden müssen. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: +49 221 2722750
Telefax: +49 221 27227524
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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