Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet erhöhte Betriebsgefahr - Verkehrsrecht Dresden

Pressemeldung von: Ulrich Horrion - 16.05.2012 08:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko - Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz - Verkehrsrecht Dresden

Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, der die Richtgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hat (Urteil OLG Hamm vom 03.03.2012, Az.: 6 U 174/10).

Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden

Der spätere Kläger K befährt BAB mit 160 - 170 km/h. Der spätere Beklagte B fährt in gleicher Richtung. Es kommt zum Unfall, wobei Fahrzeug K vorn rechts und Fahrzeug B hinten links beschädigt wird.

Der Unfallhergang ist nicht aufklärbar. Es besteht Streit, ob die Kollision auf der rechten oder linken Fahrspur erfolgte.

K klagt vor dem Landgericht. Das Landgericht weist die Klage wegen eines gegen K sprechenden Anscheins ab. K legt Berufung ein.

Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden

Es ist eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten des Klägers vorzunehmen. Der B konnte den Unabwendbarkeitsnachweis nicht führen. B kann sich auch nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen.

Wenn beiderseits ein Verschulden nicht nachweisbar ist, dann erfolgt eine Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren. Hier gilt im Grundsatz die Quote 50 % zu 50 %.

Allerdings begründet die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eine erhöhte Betriebsgefahr des K. Das OLG sieht eine Haftungsverteilung von 60 zu 40 zu Lasten des K für angemessen.


Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden

"Die Ãœberschreitung der Richtgeschwindigkeit hat bei einem Verkehrsunfall zivilrechtlich nachteilige Folgen. Dies muss jeder Verkehrsteilnehmer wissen.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.




Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.