Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

adp Presseagentur Aufklärung für Hinterbliebene

Pressemeldung von: Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem.e.V. - 12.12.2012 09:16 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

adp Presseagentur Aufklärung für Hinterbliebene (NL/1485900406) Der Tod einer nahestehenden Person wirft für die Hinterbliebenen viele Fragen auf. Das Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem. e.V. klärt Betroffene auf.

Was wissen wir eigentlich über Vorsorgevollmachten, Vorsorgeverträge, Testamentsvollstreckungen und ähnlichem. Sehr wenig, wie jeder feststellen wird, der einen plötzlichen Verlust zu beklagen und sich im Vorfeld nie mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Das Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem. e.V. hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Beratung und den Schutz der betroffenen Hinterbliebenen zu fördern und selbst für die Öffentlichkeit beratend und aufklärend tätig zu sein.
Alle Beratungsangebote des Kuratorium sind kostenfrei, sowohl für Betroffene und als auch für Menschen, die sich frühzeitig mit diesen wichtigen Themen auseinander setzen und eine geeignete Vorsorge treffen möchten. Das Kuratorium hilft Interessierten sich einen Überblick über alle notwendigen und alle zusätzlich möglichen Vorbereitungen das Ableben betreffend zu verschaffen.

Ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Kuratoriums ist die Förderung des Denkmalschutzes auf Friedhöfen. Dabei geht es darum ein Stück abendländischer Geschichte und auch ein Stück abendländischer Bestattungskultur für die Nachwelt zu bewahren und durch die zusätzliche Förderung der Denkmalpflege auch instand zu halten.
Neben den beeindruckenden Gräbern von großen Persönlichkeiten und solchen Gräbern von einfacher geschichtsträchtiger Schlichtheit, gilt es natürlich auch das Andenken an Verfolgte und Katastrophenopfer zu schützen, zu pflegen und dem Bewusstsein der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem.e.V.
Herr Schwittmann
Heiligenstraße 7
13503 Berlin
E-Mail: info@kfab-berlin.de
Telefon: -
Homepage:


Firmenbeschreibung:
Das Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem.
ist ein Verein, dem vom Finanzamt für Körperschaften I die Gemeinnützigkeit gemäß Körperschaftssteuerbescheid nach § 5 Abs.1 Nr.9 des KStG zugesprochen wurde.

Pressekontakt:
Kuratorium für abendländische Bestattungskultur und Dauergrabpflege gem.e.V.
Herr Schwittmann
Heiligenstraße 7
13503 Berlin
E-Mail: info@kfab-berlin.de
Telefon: -
Homepage: www.kfab-berlin.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.