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Messung des privaten Energieverbrauchs:

Pressemeldung von: Supress - 17.09.2012 14:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Zähleranlagen müssen regelmäßig geeicht werden sup.- Wer Energie und Heizkosten sparen möchte, sollte Wert auf einwandfrei funktionierende Messgeräte zur Verbrauchserfassung legen. Schließlich möchte niemand trotz aller Sparmaßnahmen nur wegen eines fehlerhaften Strom- oder Gaszählers unnötig zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass die amtliche Eichung der Messgeräte in bestimmten Intervallen erneuert wird. Ob dies ordnungsgemäß geschieht, kann jeder Verbraucher anhand der aktuellen Gültigkeitsdauer auf dem Eichstempel des Zählers überprüfen. Allerdings haben Heizölkunden dazu erst dann die Gelegenheit, wenn der Tankwagen bereits vor dem Haus steht. Die Zähleranlage für die Öltank-Neubefüllung ist nämlich Teil der Fahrzeugtechnik. Auch hier gibt es jedoch die Chance zur Kontrolle, indem bereits bei der Heizölbestellung auf die Auszeichnung des Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet wird. In diesem Fall gewährleisten neutrale Sachverständige die Einhaltung aller Eichvorschriften durch wiederkehrende, unangemeldete Überprüfungen der Lieferfahrzeuge.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
Telefon: 0211/555548
Homepage: http://www.supress-redaktion.de


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