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Förderung von Heizungsumstellungen

Pressemeldung von: Supress - 29.10.2012 14:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Höhere Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen
Förderung von Heizungsumstellungen
Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4768)
sup.- Die staatliche Förderung für eine Umstellung privater Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien ist seit August 2012 deutlich ausgeweitet worden. Hausbesitzer, die für ihre Wärmeerzeugung zukünftig Solar- bzw. Biomasseanlagen oder Wärmepumpen einsetzen wollen, dürfen deshalb ab sofort mit höheren Zuschüssen für die notwendigen Investitionen rechnen. So wurde jetzt beispielsweise für die Installation von Solaranlagen bis 16 Quadratmeter Kollektorfläche in Bestandsbauten eine neue Mindestpauschale von 1.500 Euro eingeführt. Gerade für kleinere Anlagen, die bei der Modernisierung von Einfamilienhäusern zum Einsatz kommen, bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Förderkonditionen. Bei größeren Anlagen gibt es 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, oberhalb von 40 Quadratmetern wieder eine Pauschale von 3.600 Euro plus 45 Euro für jeden weiteren Quadratmeter.

Die Pauschalen dieser so genannten Basisförderung sind auch bei Sanierungsmaßnahmen mit Biomasseanlagen und Wärmepumpen durchgehend um 400 Euro erhöht worden. Ein Pelletkessel bis 80,5 kW Leistung wird dadurch nun mit 2.400 Euro bezuschusst, für den passenden Pufferspeicher gibt es weitere 500 Euro hinzu. Bei höherer Leistung kann die Biomasse-Förderung auf bis zu 3.600 Euro steigen. Die Basisförderung für Wärmepumpen beginnt bei 1.300 Euro (Luft/Wasser) bzw. 2.800 Euro (Sole/Wasser). Für größere Investitionen wie zum Beispiel die Installation einer besonders leistungsstarken Sole/Wasser-Wärmepumpe steigt der mögliche Förderbetrag auf bis zu 11.800 Euro. Und für alle Wärmepumpen, auch im kleineren Leistungsbereich, erhöht sich der Förderbetrag bei gleichzeitiger Errichtung eines ausreichend dimensionierten Pufferspeichers ebenfalls um 500 Euro.

Zuständig für die Durchführung dieser Förderung erneuerbarer Energien ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf dessen Internetseite www.bafa.de lässt sich eine Übersicht der genauen Fördermittel und -konditionen abrufen. Dort finden sich auch Details zu den ergänzenden Bonusförderungen dieses Programms, die weitere Zuschüsse vorsehen, etwa für bestimmte Anlagen-Kombinationen oder besondere Effizienzwerte. Wertvolle Hinweise für Eigentümer mit Modernisierungsplänen gibt es auch unter www.wolf-heiztechnik.de: Hier kann man sich ausführlich über die verschiedenen Wege informieren, bei der häuslichen Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe durch regenerative Energien zu unterstützen bzw. zu ersetzen. Außerdem gibt es eine individuelle Fördermittelauskunft, über die sich nach Eingabe der relevanten Gebäudedaten mit wenigen Klicks alle verfügbaren Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern abrufen lassen.

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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
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