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bvbf: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht

Pressemeldung von: Dr. Schulz Public Relations GmbH - 13.11.2012 15:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

bvbf: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht
Rauchmelder erkennen selbst kleinste Rauchpartikel und können Hausbewohner vor Gefahren schützen
Landesregierungen folgen der Mehrheit der Bundesländer - Kleine Geräte mit großer Wirkung: Alarm kann Leben retten

Kassel. - Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nach dem bald auch im Freistaat in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder angebracht werden müssen. Voraussichtlich zum 1. Januar 2013 gilt diese Pflicht dann schon für Neubauten. Altbauwohnungen sollen bis spätestens 2017 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.

Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat jetzt auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Damit gäbe es dann in zwölf Bundesändern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Lediglich Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die in Deutschland immer noch jedes Jahr bei Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch eine Rauchgasvergiftung im Schlaf - eine gefährliche Gesetzeslücke.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt es daher, dass jetzt zumindest in den beiden bevölkerungsreichsten Bundesländern, Bayern und NRW, entsprechende Änderungen der Landesbauordnungen auf den Weg gebracht worden sind. Andere Bundesländer hingegen sind schon weiter. Eine Nachrüstpflicht auch für vorhandene Wohnungen besteht bereits in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Übergangsregelungen gelten in Hessen bis 2014 sowie in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen bis Ende 2015.

Im eigenen Interesse die Wohnung mit Rauchmeldern nachrüsten

"Der große Nutzen und die lebensrettende Funktion eines Rauchmelders", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, "ist unbestritten und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn wir schlafen, "schläft" auch unser Geruchssinn. Deshalb kann sich ein Schwelbrand unbemerkt ausbreiten, ohne dass wir es merken. Wer die giftigen Rauchgase und das freigesetzte Kohlenmonoxid einatmet, ist nach wenigen Minuten lebensbedrohlich gefährdet. Deshalb ist es so wichtig, im Brandfall rechtzeitig aus dem Schlaf gerissen zu werden."

Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und mit einem VdS-Siegel oder Q-Symbol ausgezeichnet sind. Dann verfügen die Geräte über eine Batterie, die bis zu zehn Jahre hält. Darüber hinaus sind Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben hochwertigen Rauchmeldern und Feuerlöschern auch eine umfassende Beratung zum privaten und betrieblichen Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

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Firmenkontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
E-Mail: info@bvbf.de
Telefon: 0561 - 288 64 0
Homepage: http://www.bvbf.de


Firmenbeschreibung:
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Telefon: 0221 - 42 58 12
Homepage: http://www.dr-schulz-pr.de

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