Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

ARAG Verbrauchertipps

Pressemeldung von: redaktion neunundzwanzig - 25.07.2017 13:54 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Optiker-Qualität/Wechselmodell/ Piercing

ARAG Verbrauchertipps
Keine Optiker-Qualität aus dem Netz
Online-Anbieter von Brillen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten nicht mit Optiker-Qualität werben. Damit werden Verbraucher in die Irre geführt, weil sie womöglich das Internet-Angebot dann mit einer ordnungsgemäßen Leistung eines 'echten' Augenoptikers vergleichen. Gerade bei speziellen Brillen wie etwa der Gleitsichtbrille, die an sehr individuelle Parameter des Patienten angepasst ist, kann das Internet dies nicht leisten. Daher ist es auch bereits seit 2014 Pflicht, Kunden, die sich im Netz eine Gleitsichtbrille kaufen, explizit auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Online-Brille im Straßenverkehr hinzuweisen. Wer also Wert legt auf eine exakte Fertigung einer Gleitsichtbrille, sollte sich analog von einem Fachmann beraten lassen (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 227/14).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Gericht darf über Trennungskinder entscheiden
Nach Scheidungen leben Kinder in der Regel eher bei ihrer Mutter. Den Papa gibt es etwa alle zwei Wochen am Wochenende zu sehen. Dieses so genannte Residenzmodell ist angesichts berufstätiger Mütter und sich aktiv an der Erziehung beteiligender Väter etwas aus der Mode gekommen. Um dem gesellschaftlichen Umbruch Rechnung zu tragen, hat der Bundesgerichtshof nun das Wechselmodell gestärkt. Dabei dürfen nach einer Trennung beide sorgeberechtigten Ex-Partner das Kind in gleichem Umfang betreuen, so die ARAG Experten. So könnte das Kind beispielsweise im Wochenturnus vom Vater zur Mutter wechseln. Sollte sich das getrennte Paar nicht auf eine Betreuung einigen können, dürfen Familiengerichte das Wechselmodell nach Auskunft der ARAG Experten auch anordnen (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 601/15). Doch nach wie vor gilt: Das Wohl des Kindes ist die wichtigste Voraussetzung für jegliche Entscheidung über die Betreuungsform.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/


Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung
ARAG Experten warnen: Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen - zwar unter Drogen - aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt:
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Telefon: 0211-963 2560
Telefax: 0211-963 2025
Homepage: http://www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
E-Mail: thomas@redaktionneunundzwanzig.de
Telefon: 0221-92428215
Homepage: http://www.ARAG.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.