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Detektei Lentz deckt Lohnfortzahlungsbetrug bei Fachanwalt auf

Pressemeldung von: Julia Braun - 04.05.2012 13:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die das betroffene Unternehmen schädigt, scheint nicht allen Arbeitnehmern klar zu sein: Kaum anders möchte man das immer wieder kehrende Phänomen des Krankfeierns, Blaumachens und Schwänzen von Arbeitnehmern verstehen. Um so überraschender ist in diesem Zusammenhang jedoch ein aktueller Fall der Wirtschaftsdetektei Lentz, bei dem selbst ein als Fachanwalt angestellter Rechtsanwalt einer namhaften Anwaltskanzlei unter dem Verdacht steht, eine Krankheit vorzutäuschen, um in Wirklichkeit private Dinge zu erledigen.

Die namhafte Anwaltskanzlei setzte sich telefonisch mit der Wirtschaftsdetektei Lentz in Verbindung, da diese vermutete, dass einer ihrer angestellten Fachanwälte bereits seit zwei Wochen eine Krankheit vortäuscht. Vorangegangen war ein Urlaubsantrag für drei Wochen, der - aufgrund wichtiger Mandanten- und Gerichtstermine - von den Partnern der Kanzlei nicht genehmigt wurde.

Eine mobile Observationsgruppe der Detektei Lentz & Co. GmbH (http://www.lentz-detektei.de/) übernahm am Einsatzort einige Tage später die Observation des vorgeblich kranken Anwalts.

Es zeigte sich schnell, dass der Anwalt die Funktion des Babysitters für seine beiden Kinder, den 7jährigen Justin und die 3jährige Shannon, ausführte. Shannon wurde in den Kindergarten gebracht; Justin in die Schule gefahren. Tagsüber erledigte der krank gemeldete Anwalt Arbeiten im Garten am Haus bevor er nachmittags beide Kinder wieder abholte und sich dann rührend um diese kümmerte. Die Ehefrau des Anwalts, selbst seit kurzem in leitender Stellung in einem namhaften Telekommunikationskonzern, verließ hingegen morgens pünktlich das Haus, um zur Arbeit zu gehen und kam abends erst gegen 18:30 Uhr zurück, wie die drei Detektive der Wirtschaftsdetektei Lentz am Einsatzort dokumentieren konnten.

Die drei ermittelnden Detektive gingen der Frage nach, wer sich um die beiden Kinder kümmert, wenn beide Eltern arbeiten sind - eine Nanny? Eine Oma? Und wo ist diese zur Zeit?

Zur Beantwortung der Frage stellten die Detektive der Detektei Lentz am Einsatzort auftragsbegleitende Ermittlungen an und konnten in der Tat feststellen, dass eine hauptberufliche Nanny existierte, die auch von einer renommierten Agentur entsendet wurde. Besagte Nanny hatte jedoch gerade Urlaub und befand sich auf Hochzeitsreise, wie die Ermittlungen ergaben.

Das war also der Grund für die dreiwöchige Krankheit: Die eigenen Kinder mussten betreut werden. Die Ehefrau konnte keinen Urlaub nehmen, da sie sich in ihrem Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befand, wie die auftragsbegleitenden Ermittlungen weiter ergaben.
Menschlich vielleicht noch verständlich, rechtlich jedoch - gerade für einen Rechtsanwalt - untragbar: Stellt der Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall eben kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat dar. Und gerade die Zielperson der Ermittlungen der Detektei Lentz hätte dieses als Jurist wissen müssen.

Die Anwaltskanzlei, die die Detektei Lentz & Co. GmbH beauftragt hatte zu überprüfen, ob es sich bei der Krankheitsmeldung um Lohnfortzahlungsbetrug handelt, zog die Konsequenz und trennte sich von dem betrügerischen Anwaltskollegen mit sofortiger Wirkung.

Weitere interessante Informationen rund um das Thema Lohnfortzahlungsbetrug wie "Recht auf Lohnfortzahlung", "Pflichten des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung", "Was ist im Verdachtsfalle zu tun?" u.v.m. finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html.

Weitere interessante Einsatzbeispiele finden Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de.



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