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Achtung, Frühling! So leiden Autos im Wonnemonat unter Marder & Co.

Pressemeldung von: Henriette Serbser - 08.05.2012 14:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Der Frühling lockt zwar mit schönem Wetter, Vogelgezwitscher und den ersten grünen Knospen, doch verbergen sich hinter der schönen Fassade für Autos einige Fallstricke. Denn das Fahrzeug ist in dieser Jahreszeit speziellen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Marder und Lackschäden durch Vogelkot, Baumharze oder Honigtau.

Mit den steigenden Temperaturen in den Monaten April und Mai werden die Marder wieder aktiv und richten auf ihren Revierstreifzügen erhebliche Schäden an Autos an. Doch was kann man dagegen tun? Die billigste Lösung ist es, ein Stück Maschendrahtzaun unters Auto zu legen, da Marder den nachgiebigen Untergrund nicht besonders mögen. Dies soll die Tiere davon abhalten, den Motorraum in ihr Revier einzubeziehen. Ebenfalls wirksam ist ein Kabel(beiß)schutz aus verstärktem Kunststoff.

Weniger effektiv sind Maßnahmen, die auf eine Abwehr durch Düfte setzen (z.B. Katzenhaare, WC-Duftsteine). Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch passiert ist, hilft die Versicherung weiter. Bei Direct Line sind Marderschäden an der Verkabelung, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmatten in der Voll- und Teilkasko im Klassik-Tarif inklusive Folgeschäden bis 1.000 Euro abgedeckt.

Vogelkot, Insektenreste, Honigtau und Baumharz auf dem Auto können Lackschäden verursachen und sollten daher schnellstmöglich entfernt werden. Vor allem wenn die Verunreinigungen mit Hitze in Berührung kommen, denn diese werden dann regelrecht eingebrannt. Schon nach ein bis zwei Tagen können so schwere Beschädigungen entstehen. Der beste Schutz ist daher auch im Frühling eine regelmäßige Reinigung und eine Versiegelung der Oberfläche mit Hartwachs.

Bei schönem Wetter tummeln sich im Frühling auch wieder mehr spielende Kinder auf den (Spiel)Straßen der Wohngebiete. Beim Ball spielen, Fahrrad fahren und Herumtoben kann ohne böse Absicht schnell einmal ein Schaden am fremden Pkw entstehen. Hier springt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung der Eltern ein. Problematisch ist dies allerdings bei jüngeren Kindern, da eine Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung nur besteht, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Solche Fälle decken manche Privathaftpflichtversicherungen mit einer Klausel zum Eintritt bei Schäden durch mitversicherte Kinder (Deliktsunfähigkeitsklausel) ab.



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