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Eigenverantwortung von Energieverbrauchern

Pressemeldung von: Supress - 06.06.2017 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Beim Brennstoffbezug auf Lieferqualität achten!

Eigenverantwortung von Energieverbrauchern
Grafik: Supress (No. 5825)
sup.- Wenn die Wärmeenergie nicht automatisch in langen Leitungen zur Heizungsanlage kommt, können die Brennstoffkunden über Kaufzeitpunkt und Liefermenge selbst entscheiden. Außerhalb der allgemeinen Verteilungsnetze sind es dann meist Tankwagen, die beispielsweise zur Befüllung von Heizöl- oder Flüssiggastanks eingesetzt werden. Für den Wärmekomfort und die verfügbaren Heiztechniken machen diese Lieferweg-Varianten keinen Unterschied, wohl aber für das Verbraucherverhalten. Denn die freie Wahl von Anbieter und Terminierung setzt eine höhere Eigenverantwortung des Käufers hinsichtlich der Liefermodalitäten und deren Überwachung voraus. Es sind in diesem Fall ja nicht die Stadtwerke oder eine Wohnungsgesellschaft, die die Brennstoffe weiterleiten und sich um Produktgüte sowie Lieferzuverlässigkeit kümmern müssen. Zuständig für die Absicherung dieser Qualitätskriterien ist der Heizungsbesitzer als direkter Vertragspartner des Energiehändlers selbst. Und es liegt natürlich in seinem ureigenen Interesse, etwa bei den Aspekten Preistransparenz, Mengenerfassung und Abrechnung auf Nummer sicher zu gehen.

Dass Brennstoffkunden diese Verantwortung heute problemlos wahrnehmen können, liegt an einem leistungsstarken Verbraucherschutzinstrument: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) zeichnet Anbieter aus, die sich zu einer konstanten Fremdüberwachung ihrer Lieferqualitäten verpflichtet haben. Nur wenn unabhängige Gutachter die Seriosität und Zuverlässigkeit eines Händlers bestätigen, darf er das Gütezeichen auf Fahrzeugen und Geschäftspapieren führen. Für den Kunden ist das Prädikat ein sicherer Hinweis, dass z. B. die Funktionsfähigkeit und die Eichgültigkeit der Zähleranlagen an den Tankwagen regelmäßig überprüft werden und dass es bei Abrechnung bzw. Lieferscheinausdrucken keine Beanstandungen gibt. Unter www.guetezeichen-energiehandel.de finden Energieverbraucher ein Verzeichnis aller Brennstoff-Lieferanten, denen das RAL-Gütezeichen bereits verliehen wurde.

Firmenkontakt:
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
Telefon: 0211/555548
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