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Bundesweite Regeln für Tankbetreiber

Pressemeldung von: Supress - 17.07.2017 12:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die AwSV tritt im August 2017 in Kraft

Bundesweite Regeln für Tankbetreiber
Foto: Fotolia / Joe Gough (No. 5860)
sup.- Endlich Einigung beim Gewässerschutz: Nach einem langjährigen Abstimmungsprozess tritt die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) am 1. August 2017 in Kraft. Damit werden die bisher auf Länderebene abweichenden Bestimmungen durch bundesweit geltende Anforderungen abgelöst. Die AwSV regelt unter anderem die Prüfintervalle bei Tankanlagen, die Dokumentationspflichten für Betreiber und die Einstufung von gelagerten Stoffen in verschiedene Wassergefährdungsklassen. Betroffen von der neuen Verordnung sind nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) "alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen". Damit werden einige Paragraphen der Verordnung auch zur Pflichtlektüre in Firmen, auf deren Betriebsgelände beispielsweise Kraft- oder Brennstoffe lagern.

Nichts geändert hat sich an der Tatsache, dass die Betreiber zunächst einmal selbst verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und die Zuverlässigkeit von Tanks und Sicherheitseinrichtungen sind. "Dennoch hat es sich bewährt", so das BMUB, "dass Anlagen mit erhöhtem Risikopotenzial von externen Sachverständigen regelmäßig überprüft werden und so sichergestellt wird, dass die Anlagen nach menschlichem Ermessen störungsfrei betrieben werden." Im Sinne der Betriebssicherheit einer Anlage bilden Prüfung und Wartung eine Einheit. Deshalb stärkt die AwSV auch die Arbeit der für die Tanks zuständigen Fachbetriebe, deren Qualifikation nach Wasserrecht jetzt klarer definiert ist. So gilt nun für alle Tanksysteme mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern bei Installation, Wartung, Instandsetzung oder Stilllegung einheitlich in ganz Deutschland eine Fachbetriebspflicht. Anlagenbetreiber, deren Tanks davon betroffen sind, können unter www.bbs-gt.de bundesweit die Kontaktdaten zertifizierter Betriebe und Prüfer abrufen. Alle hier aufgelisteten Betriebe führen das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) als Nachweis der Zulassung sowie der erforderlichen Fachkompetenz und die benannten Prüfer sind nach Wasserrecht zertifiziert. Die Website bietet darüber hinaus umfangreiche Materialien und Hintergrundinformationen zu der neuen Verordnung.

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