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Bei Heizöl-Lieferung auf Messgenauigkeit achten

Pressemeldung von: Supress - 12.03.2018 10:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Gütezeichen dokumentiert überprüfte Eichgültigkeit

sup.- Wenn Waren nach Länge, Gewicht oder Volumen abgerechnet werden, können kleinste Messabweichungen den Preis beeinflussen. Exaktes Messen ist deshalb umso wichtiger, je kostenintensiver der Einkauf ist. Das betrifft nicht zuletzt Energielieferungen für Wohngebäude, die exakt funktionierende Gas-, Wärme- oder Stromzähler erfordern. Von deren Eichgültigkeit kann sich jeder Verbraucher mit einem Blick auf den amtlichen Stempel überzeugen. Wird der Brennstoff jedoch wie z. B. bei Heizöl per Tankwagen geliefert, befinden sich Zähler und Eichstempel am Fahrzeug. Damit geeichte Messgenauigkeit auch in diesen Fällen ein überprüfbares Qualitätskriterium bleibt, sollten transportable Energien bei einem Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) bestellt werden. Die Kontrolle von Eichung und Funktionsfähigkeit der Zähleranlagen übernehmen dann stellvertretend für den Kunden fachkundige Profis: Nur wenn diese Gutachter bei ihren kontinuierlichen Überwachungen von Lieferzuverlässigkeit und Abgabetechnik keine Beanstandungen haben, darf ein Brennstoff-Lieferant das Gütezeichen führen (www.guetezeichen-energiehandel.de).

Firmenkontakt:
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Andreas Uebbing
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
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