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Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart.

Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 01.01.2018 13:55 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Stuttgart vom 13.12.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Ãœbersehenes metastasiertes Prostatakarzinom, 470.000,- Euro; LG Stuttgart, Az.: 20 O 132/15
Post Views: 156

Chronologie:
Der Kläger stellte sich beim Beklagten zu einer Vorsorgeuntersuchung vor. Der Beklagte beschrieb die Prostata als palpatorisch sehr derb und notierte:"Prostatahyperplasie mit suspektem Tastbefund". Er empfahl eine Kontrolluntersuchung. Es erfolgte eine transrektale Prostatastanzbiopsie mit der Diagnose eines Prostatakarzinoms. Dem Beklagten wird vorgeworfen, die erforderliche Diagnostik nicht bereits fünfzehn Monate früher vorgenommen zu haben. Es liegt beim Kläger ein fortgeschrittenes metastasiertes Prostatakarzinom vor.

Verfahren:
Bereits der MDK der zuständigen Krankenkasse hatte in zwei Gutachten die Fehlerhaftigkeit konstatiert. Auch der gerichtlich befasste Sachverständige spricht mit klaren Worten von einer Fehlbehandlung durch den Beklagten. Das Landgericht Stuttgart hatte den Parteien daraufhin zu einer gütlichen Einigung über pauschal 100.000,- Euro angeraten. Diesem Vergleichsvorschlag ist der Kläger jedoch aufgrund der Erheblichkeit seines Gesundheitsschadens nicht nähergetreten und beanspruchte eine höhere Abfindungssumme. Es konnte nunmehr eine gütliche Einigung über 470.000,- Euro erzielt werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nicht immer sollte ein medizingeschädigter Kläger einem Vergleichsvorschlag eines Gerichtes sofort zustimmen. In Einzelfällen sind die von Gerichten in den Raum gestellten Abfindungssummen untersetzt, so wie hier. Die jetzt erzielte Summe entspricht derjenigen, die als angemessen anzusehen ist, meinen RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, sowie die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

Firmenkontakt:
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Telefon: 030
Telefax: 8532064
Homepage: www.ciper.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Pressekontakt:
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Telefon: 030
Homepage: www.ciper.de

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