Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Testament bei unverheirateten Paaren

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 10.07.2017 09:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Testament bei unverheirateten Paaren

Testament bei unverheirateten Paaren
Der Bundestag hat die "Ehe für alle" beschlossen. Ehepartner treten automatisch in die gesetzliche Erbfolge ein. Bei unverheirateten Paaren ist das anders. Hier gilt die gesetzliche Erbfolge nicht.

Verstirbt der Ehegatte, geht der Partner nach deutschem Erbrecht auch ohne Testament oder Erbvertrag nicht leer aus. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch wenn der Bundestag jetzt die "Ehe für alle" beschlossen hat, heißt das nicht, dass jedes Paar auch heiraten möchte. Viele Paare - ganz gleich ob heterosexuell oder homosexuell - entscheiden sich bewusst gegen das Modell der Ehe und leben ohne Trauschein zusammen. Auch wenn diese Lebensform gesellschaftlich inzwischen weitgehend anerkannt ist, ist sie im Erbrecht noch nicht angekommen. Denn im Todesfall geht der überlebende Partner leer aus, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Sie werden von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Das kann dramatische Auswirkungen haben. Haben unverheiratete Paare beispielsweise gemeinsam ein Haus gebaut, sind im Todesfall eines Partners dessen Verwandte erbberechtigt und würden damit auch einen Teil des Hauses erben. Das kann dazu führen, dass der überlebende Partner sich mit den Erben arrangieren muss oder das Haus eventuell verkauft werden muss. Um solche Szenarien zu vermeiden, können unverheiratete Paare ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Dadurch kann die gesetzliche Erbfolge umgangen werden.

Im Testament kann der Erblasser selbst bestimmen, wer wieviel erben soll. So kann auch der unverheiratete Partner finanziell abgesichert werden. Völlig freie Hand hat der Erblasser allerdings nicht, da z.B. auch die Pflichtteilsansprüche der Erbberechtigten berücksichtigt werden müssen. Ein Testament kann naturgemäß auch zu Streit unter den Erben führen, besonders dann, wenn sich Erben möglicherweise übergangen fühlen. Daher sollte ein Testament möglichst "wasserdicht" erstellt werden. Dabei ist auf einige formale Ansprüche an ein handschriftliches Testament wie Datum und Unterschrift zu denken, aber auch bei den Formulierungen können einige Fallstricke lauern.

Um sicher zu gehen, dass die letztwilligen Verfügungen im Sinne des Erblassers umgesetzt werden, können im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte rund um Testament und Erbvertrag beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html)

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Telefax: 0221-27 22 75-24
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.