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Steuerhinterziehung: Letzte Ausfahrt Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 29.10.2015 09:24 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Letzte Ausfahrt Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Letzte Ausfahrt Selbstanzeige
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Ehemalige Steueroasen wie Luxemburg, die Schweiz oder Österreich haben der Steuerhinterziehung längst den Kampf angesagt. Für Steuersünder bleibt der Ausweg Selbstanzeige. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten sind vor der Entdeckung durch die deutschen Steuerbehörden nicht mehr sicher. Ob Luxemburg, Österreich oder die Schweiz - sie alle wollen den Ruf als Steueroase ablegen und zeigen dementsprechende Kooperationsbereitschaft. Das Bankgeheimnis in diesen Staaten ist quasi Geschichte. Für Steuersünder bieten die Länder keinen sicheren Zufluchtsort mehr. Wird die Steuerhinterziehung durch die deutschen Behörden entdeckt, müssen die Betroffenen mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Strafmaß reicht dabei von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe. Um sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, können Steuersünder nach wie vor eine strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) stellen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Dabei ist die Gefahr der Entdeckung durch verschiedene Maßnahmen erheblich gestiegen und wird durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten ab 2017 noch weiter steigen. Wer noch mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte bald handeln. Allerdings sollte eine Selbstanzeige auch nicht übereilt verfasst werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch zur Straffreiheit führen. Sind die Fehler bei der Selbstanzeige erst passiert, können sie nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlerhaft ist, ist besonders groß, wenn sie vom Laien im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst wird. Auf diese Weise lassen sich die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum erfüllen. Im Ergebnis schlägt die Selbstanzeige dann fehl. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
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