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Klage gegen CMI wegen fehlerhafter Güteanträge verloren?

Pressemeldung von: Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - 05.03.2018 11:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Anwälte haften auf Schadenersatz

Klage gegen CMI wegen fehlerhafter Güteanträge verloren?
Hunderte von Klageverfahren gegen den britischen Versicherer Clerical Medical (heute Scottish Widow) im Zusammenhang mit sogenannten Rentenmodellen wie Lex-Konzept-Rente, Sicherheitskompakt-Rente (SKR), EuroPlan-Rente, System-Rente, SmartIn-Rente, etc. sind zwischenzeitlich verloren gegangen. Jedes Mal verwiesen die Gerichte darauf, dass die von den Klägeranwälten eingereichten Güteanträge, mit denen die Verjährung der Schadenersatzansprüche herausgeschoben werden sollte, unzureichend waren. Einmal waren die Anträge nicht ausführlich genug, ein anderes Mal wurden Formvorgaben der eingeschalteten Gütestellen nicht eingehalten. In allen diesen Fällen kommt ein Schadenersatzanspruch gegen die beauftragten Anwälte unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung in Betracht.

Hohe Verluste für gescheiterte Kläger

Im Ergebnis haben die geschädigten Kläger ihre begründeten Schadenersatzansprüche aufgrund dieser Anwaltsfehler verloren. Die Leidtragenden sind die Anleger, für die bereits die abgeschlossenen Anlagemodelle angesichts der damit verbundenen Krediten zum Teil existenzbedrohende Folgen haben. Allerdings sind die Chancen, den entstandenen Schaden von den beauftragten Anwälten im Wege der Anwaltshaftung ersetzt zu bekommen, ausgesprochen gut. Denn die von diesen gegen CMI eingereichten Klagen hatten gute Erfolgsaussichten. Einige Grundsatzentscheidungen des BGH hatten den Weg geebnet.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Anwaltshaftung droht

Schadenersatzansprüche gegen die beteiligten Anwälte unterliegen einer Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem das rechtskräftige Urteil gesprochen oder das Rechtsmittel (Berufung, Revision) zurückgewiesen bzw. nicht zugelassen wurde. Aus diesem Grund ist in vielen Fällen Eile geboten, um nicht auch noch die Schadenersatzansprüche gegen die Anwälte zu verlieren.

Erfahrung in CMI-Fällen und in der Anwaltshaftung

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Erfahrungen sowohl mit CMI-Fällen, als auch in Fragen der Anwaltshaftung hat, kann ich für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen. Rufen Sie mich an. Das erste telefonische Beratungsgespräch ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

info@nittel.co
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Firmenkontakt:
Nittel - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel und sein Team kümmern sich umfassend um die rechtliche Seite des Vermögens privater und institutioneller Investoren. Dies bedeutet Vorsorge vor teuren Fehlentwicklungen in Form von vorausschauender Beratung, Kontrolle und rechtlicher Gestaltung auf der einen und Nachsorge, also die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, auf der anderen Seite.

Anlegerschutz ist unsere Kernkompetenz! Seit Jahren vertreten wir Anleger mit großem Erfolg gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Berater. Unsere Spezialisten kämpfen für Ihren Anlegerschutz und setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Jeder Mandant hat Anspruch auf kompetente Beratung. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Wir sprechen erst eine Empfehlung aus nach gründlicher Prüfung Ihrer Situation.

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