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Facebook als Jobkiller: wie Äußerungen in sozialen Netzwerken zur Kündigung führen können

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 15.06.2017 16:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Facebook als Jobkiller: wie Äußerungen in sozialen Netzwerken zur Kündigung führen können
Arbeitsrecht
Maximilian Renger: Du hast in einem aktuellen Video-Blog Facebook als Jobkiller bezeichnet. Wie ist denn das zu verstehen?

Fachanwalt Bredereck: Die Überschrift war natürlich reißerisch gewählt. Trotzdem ist es so, dass vielfach Arbeitnehmern noch nicht klar ist, wie gefährlich Äußerungen, Posts, Kommentare etc. in den sozialen Netzwerken wie Facebook für das Arbeitsverhältnis werden können.

Maximilian Renger: Wie das?

Fachanwalt Bredereck: Zum Beispiel wird ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig gemeldet ist und in sozialen Netzwerken Urlaubsbilder postet, seinen Arbeitgeber stutzig machen. Es kann ja sein, dass es sich dabei um ältere Bilder handelt, die erst jetzt veröffentlicht wurden, die problematische Wahrnehmung ist trotzdem da. Noch kritischer sind Äußerungen, Kommentare etc. über den Arbeitgeber. Davor habe ich schon vielfach gewarnt. Beleidigungen des Chefs auf Facebook in einem spontanen Wutausbruch liefern einen Kündigungsgrund, wenn sie herauskommen. Aber auch wer sonst einfach fleißig kommentiert und dabei auch nur seine Meinung kundtut, z.B. zu bestimmten aktuellen tagespolitischen Themen, trifft dabei vielleicht bei seinem Arbeitgeber einen Nerv, der manche Ansichten nicht teilt und sich dann denkt, dass er deren Vertreter auch nicht in seinem Unternehmen haben möchte. Damit hat man natürlich nichts getan, auf das der Arbeitgeber eine Kündigung stützen könnte, trotzdem mag dann bereits der Wille des Arbeitgebers zu kündigen gereift sein und schlägt dann beim nächsten Fehlverhalten des Arbeitnehmers durch.

Maximilian Renger: Wie kommt denn aber der Arbeitgeber an solche Posts oder Kommentare des Arbeitnehmers, wenn man seine Privatsphäre entsprechend eingestellt hat und nun nicht gerade mit seinem Chef auf Facebook befreundet ist?

Fachanwalt Bredereck: Auch hier habe ich in der Praxis schon die unterschiedlichsten Sachen erlebt. Teilweise hat man seine Freundesliste eben nicht so ganz im Blick und ist dort z.B. noch mit jemandem befreundet, mit dem tatsächlich eigentlich gerade nicht mehr befreundet ist. Dann können solche Sachen auch schnell weitergeleitet werden. Oder aber vermeintlich befreundete Kollegen schwärzen den Arbeitnehmer an. Oder der Arbeitgeber verschafft sich gar mit Fake-Accounts Zugang zum Freundeskreis. Da sind die unterschiedlichsten Möglichkeiten denkbar.

Maximilian Renger: Wie soll man sich denn dann als Arbeitnehmern absichern? Gar nicht mehr aktiv zu sein, kann ja nun auch die Lösung sein.

Fachanwalt Bredereck: Ich würde jedenfalls immer empfehlen, den Arbeitgeber nicht im Profil anzugeben und sich auch in keiner Weise, auch nicht positiv, über diesen online zu äußern. Selbst wer es gut meint und z.B. in Posts auf aktuelle tolle Angebote seines Arbeitgebers hinweist, kann dadurch Probleme kriegen. Wenn man dabei Fehler macht und die Angebote so in der Form gar nicht bestehen, mahnt auf einmal ein Wettbewerber den Arbeitgeber auf dieser Grundlage ab. Darüber wird sich wiederum der Arbeitgeber nicht freuen und ggf. sogar zur Kündigung greifen. Ich habe nun schon eine Reihe von Kündigungen im Zusammenhang mit Äußerungen sozialen Netzwerken erlebt und würde deshalb einfach raten, online vorsichtig und sich der genannten Risiken bewusst zu sein.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Was wir für Sie tun können. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Wer wir sind. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 oder unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

15.6.2017

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Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
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