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Erben in der Patchworkfamilie

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 18.01.2018 09:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Erben in der Patchworkfamilie

Erben in der Patchworkfamilie
Patchworkfamilien sind heute keine Seltenheit mehr. Das Erbrecht hat sich dieser Entwicklung noch nicht angepasst. Nach der gesetzlichen Erbfolge gehen Stiefkinder im Erbfall leer aus.

Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Neben der klassischen Familie hat sich auch die Patchworkfamilie etabliert. Häufig bringt dabei ein oder beide Partner auch Kinder in die Beziehung ein. Der neue Partner übernimmt zwar praktisch die Rolle eines Elternteils. Doch im Erbrecht wird nach wie vor zwischen leiblichen und Stiefkindern unterschieden.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Nach der gesetzlichen Erbfolge haben leibliche Kinder automatisch einen Erbanspruch. Das gilt auch für adoptierte Kinder. In Patchworkfamilien wird auf die Adoption häufig verzichtet. Das bedeutet, dass die Stiefkinder im Erbfall keinen gesetzlichen Erbanspruch haben. Sollen die Stiefkinder erben, muss der Erblasser das in einem Testament oder Erbvertrag verfügen. Wie er dabei den Nachlass unter den Erben aufteilt, bleibt ihm selbst überlassen. Zu beachten ist aber, dass die leiblichen Kinder in jedem Fall einen Pflichtteilsanspruch haben.

Sollen also leibliche Kinder und Stiefkinder erben, muss der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Eine elegante Lösung kann dabei ein Berliner Testament sein. Hier setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder in der Regel zu Schlusserben. Damit wären also sowohl gemeinsame leibliche Kinder des Ehepaares als auch die leiblichen Kinder, die nur ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, berücksichtigt.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Berliner Testament eine hohe Bindungswirkung entfaltet und gemeinschaftliche Verfügungen in der Regel nicht mehr einseitig geändert werden können, wenn keine entsprechenden Klauseln in dem Testament vereinbart wurden. Ist ein Ehepartner verstorben, bleibt der andere an die gemeinschaftlichen Verfügungen gebunden.

Bei der Erstellung eines Testaments sollte daher immer auch bedacht werden, dass sich die Lebenssituation grundlegend ändern kann. Ebenso sollte ein Testament so eindeutig formuliert sein, dass es keinen Interpretationsspielraum bietet und so Streit unter den Erben vorbeugt.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um Testament und Erbvertrag beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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