Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigt schon beim Start negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit

Pressemeldung von: Journalistenzentrum Deutschland - 05.01.2018 15:38 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigt schon beim Start negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit
Hamburg, den 5.1.2018

Der zeitweise abgeschaltete Twitter-Account der Titanic-Redaktion zeigt beispielhaft, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erhebliche negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit in Deutschland haben kann. "Es kann nicht sein, dass von den Grundrechten geschützte Satire von juristischen Laien eines privaten Unternehmens in Unkenntnis der begrifflichen Definition und der rechtlichen Situation aus dem Netz gelöscht wird, nur um einer möglichen Strafe zu entgehen", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland. "Auch an diesem Vorfall wird deutlich, dass der Schuss des Justizministers deutlich nach hinten losgegangen ist." Anfang des Monats wurde der Twitter-Account der Titanic-Redaktion aufgrund eines satirischen Tweets gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch vorübergehend gesperrt, da sich die Redaktion weigerte, den strittigen Tweet zu löschen.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hat der DPV Deutscher Presse Verband als einer der beiden Trägerverbände des Journalistenzentrum Deutschland gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden und Institutionen auf die Gefahren einer solchen willkürlichen Handhabung von strittigen Inhalten hingewiesen. Eine Trennung zwischen freier Meinungsäußerung und einer strafbaren Wortwahl fällt, wie jetzt noch einmal deutlich wurde, den privaten Plattformbetreibern schwer, weshalb sie im vorauseilenden Gehorsam mehr löschen als nötig.

Firmenkontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Christian Laufkötter
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg
E-Mail: chla@journalistenverbaende.de
Telefon: 040/870 6000
Homepage: www.journalistenverbaende.de


Firmenbeschreibung:
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten in Deutschland.

Pressekontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Christian Laufkötter
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg
E-Mail: chla@journalistenverbaende.de
Telefon: 040/870 6000
Homepage: www.journalistenverbaende.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.