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Papierspender "CycleFill" gerichtlich untersagt

Pressemeldung von: Sprick GmbH Bielefelder Papier- u. Wellpappenwerke & co. - 01.06.2017 16:12 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Düsseldorf - Erneut hat ein deutsches Gericht ein Wettbewerbsprodukt des urheberrechtlich geschützten Papierspenders "SpeedMan Classic" untersagt.

Papierspender "CycleFill" gerichtlich untersagt
Die verbotene Kopie vom SpeedManClassic: CycleFill Papierspender
Der "SpeedMan Classic" ist ein erfolgreiches Papierfüllsystem für den zuverlässigen Schutz von Versandware mit umweltfreundlichem Recyclingpapier. Entwickelt wurde das System vom Traditionshersteller Sprick aus Bielefeld, der das innovative Papierfüllsystem zum Patent angemeldet hat und Produkt und Marke bereits vor einigen Jahren EU-weit schützen ließ. Nachdem Sprick im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen die Schutzrechtsverletzung eines deutschen Wettbewerbers vorgegangen war, wurde nun einem Anbieter aus den Niederlanden die Herstellung und der Vertrieb des Papierspenders "CycleFill" durch das Landesgericht Düsseldorf ebenfalls untersagt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei dem Produkt "CycleFill" um eine unzulässige Nachahmung des "SpeedMan Classic" handelt, durch welche die Rechte der Klägerin Sprick verletzt werden.

Erneut wurde durch die Entscheidung gleichzeitig auch die Rechtsbeständigkeit des Schutzrechtes des Originalherstellers Sprick gestärkt: Die Widerklage des Wettbewerbers auf Nichtigerklärung wurde abgewiesen. Das Urteil ist hinsichtlich der Verpflichtung zum Schadensersatz und Auskunftserteilung noch nicht rechtskräftig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Wettbewerber hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert, so dass Sprick sich zur Klage gezwungen sah.

Oliver Schmidt ist der zuständige Vertriebsleiter für die Füll- und Polstersysteme von Sprick. Die Systeme werden ausschließlich in Deutschland entwickelt und produziert. "Das Urteil ist eine erneute Bestätigung für unsere Position, dass unsere Schutzrechte zu beachten sind und die Erzeugung und der Vertrieb des Spenders CycleFill unzulässig ist", sagte Schmidt nach der Urteilsverkündung. "Zudem wird der Anbieter des Produktes CycleFill durch die Gerichtsentscheidung zur Auskunft hinsichtlich seiner Kunden verurteilt, welche er bis zuletzt hartnäckig verweigert hatte. Wir haben verständlicherweise ein Interesse daran, dass die Anwender von CycleFill über die unrechtmäßige Nutzung des Spenders informiert werden."

Der Papierhersteller Sprick ist unter anderem spezialisiert auf Füll- und Polstersysteme auf Basis von Recyclingpapier. So ist das Papier für die SpeedMan-Systeme mit dem Blauen Engel für besonders umweltfreundliche Produkte ausgezeichnet. Weitere Neuentwicklungen aus Konstruktion und Maschinenbau von Sprick wurden jüngst auf der weltweiten Leitmesse für Logistik und Supply Chain Management in München vorgestellt.

www.papier-sprick.de

Firmenkontakt:
Sprick GmbH Bielefelder Papier- u. Wellpappenwerke & co.
Sandra Becker
Hanfstraße 23
33607 Bielefeld
E-Mail: s.becker@papier-sprick.de
Telefon: 0521-93205-31
Homepage: http://www.papier-sprick.de


Firmenbeschreibung:
Papier Sprick ist ein vor über 130 Jahren gegründetes mittelständisches Familienunternehmen in der Verpackungsmittelbranche. An bundesweit 5 Standorten sind mehr als 200 Mitarbeiter in der Papier- und Wellpappenerzeugung, im Vertrieb sowie in der Konstruktion und dem Bau maschineller Verpackungslösungen tätig. Unseren internationalen Kunden bieten wir insbesondere mit unseren innovativen und umweltfreundlichen Verpackungssystemen einzigartige Vorteile und bilden damit den Grundstein unseres Erfolges.

Pressekontakt:
Sprick GmbH Bielefelder Papier- u. Wellpappenwerke & co.
Sandra Becker
Hanfstraße 23
33607 Bielefeld
E-Mail: s.becker@papier-sprick.de
Telefon: 0521-93205-31
Homepage: http://www.papier-sprick.de

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